Frage stellen
Gast

Qotenvorrecht im Rechtsschutz

Guten Tag,

Laut Kostenfestsetzungsbeschluss muss ich 1/5 der Kosten tragen

Meine Anwaltskosten 3618,20€
Beklagte Partei 9575,46€

Davon trage ich 7660,37€

Erstattet werden 1915,09€

Laut Allianz erhalte ich nur Quote aus 3618,30€

Nicht verbrauchter vorschuss erstattet 4858€


Ist das richtig nur Quote aus 3618,20€
Frage beantworten Frage Nummer 3000100826 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Ich denke, die Frage kann nur beantwortet werden, wenn eine Info über den Schaden vorliegt. In Wikipedia ist es aber ganz gut erklärt:

Beispiel
Das Unfallopfer hat einen Gesamtschaden von 10.000 €. Davon hat die Krankenversicherung an Heilungskosten 5.000 € bereits übernommen. Der Geschädigte hat wegen Mitverschuldens nur einen Anspruch von 75 %, insgesamt also 7.500 € gegen den Unfallgegner.

Das Quotenvorrecht befasst sich in dieser Konstellation mit der Frage, wie diese 7.500 € zwischen Geschädigtem und der Gemeinschaft aufgeteilt werden. Bliebe es im Beispielsfall bei dem Grundsatz des vollen Übergangs des Anspruchs auf die Krankenversicherung, so könnte diese 5.000 € und der Geschädigte nur noch 2.500 €, also nur die Hälfte des ihm verbliebenen Schadens geltend machen.
Melden