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ich kenne neben den üblichen bezeichnungen vater, mutter, schwester, cousine, tante usw. auch noch sogenannte gradbezeichnungen, also z. b. cousine 2. grades oder neffe dritten grades. eine gute aufstellung über die verwandtschaftsbeziehungen findest du auf wikipedia.
Das hängt davon ab, ob Du aus genetischer, medizinischer, rechtlicher oder religiöser Sicht fragst. Rechtlich bedeutet z. b., dass ein Aussageverweigerungsrecht ganz konkret über den Verwandschaftsgard definiert ist: Ehepartner, Abstammungs- oder Verwandschaftsverhältnis in gerader Linie, in Seitenlinie bis zum 3. Grad verwand oder 2. Grad verschwägert.
Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten(Abschnitt 2. Verwandtschaft,Titel 1. Allgem. Vorschriften § 1589 BGB Verwandtschaft). Solltest du wegen einer Verpflichtung danach fragen, dann siehe auch § 1606 BGB-Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger oder § 1607 BGB-Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang...und danach folgende Paragraphen des BGB