Ab welchem Alter darf man sich Essen liefern lassen?
Hallo ab welchem Alter darf man sich selber im Internet essen bestellen? Zum Beispiel bei Lieferheld oder Call a Pizza?
Antworten (5)
Ja, das mit den 3 Jahren (angenommen) unterstütze ich.
Sollte das Kind Zugang zu einer Credit oder Debit Card haben, muss ein permanenter Wohnsitz nicht nachgewiesen werden.
Es wird auch in ein Hotel oder Asylantenheim geliefert.
Sollte das Kind Zugang zu einer Credit oder Debit Card haben, muss ein permanenter Wohnsitz nicht nachgewiesen werden.
Es wird auch in ein Hotel oder Asylantenheim geliefert.
Das mit dem festen Wohnsitz bezweifle ich.
Wieso sollte sich ein Obdachloser nicht Essen unter die Brücke liefern lassen dürfen ? Zahlungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.
Wieso sollte sich ein Obdachloser nicht Essen unter die Brücke liefern lassen dürfen ? Zahlungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.
Hmmm, ein 3-Jähriger ohne festen Wohnsitz, mit Kreditkarte oder Bargeld ausgestattet, darf sich eine Pizza bestellen ?? Ja, warum eigentlich nicht ??
Lass dich nicht verhonepipeln, Gast ;-)
Deine Frage regelt der sog. Taschengeldparagraf §110 BGB: Unter acht Jahren geht gar nichts mit alleine kaufen. Darüber nur das, was aus dem gewährten, zur Verfügung gestellten Geld (Taschengeld) erworben werden kann.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob du dir einen Döner im Laden kaufst oder einen bestellst - wenn der Lieferdienst mitspielt.
Sobald du aber z.B. einen Vertrag eingehen musst (z.B. Registrierung), nur mit Zustimmung der Eltern.
http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph
Deine Frage regelt der sog. Taschengeldparagraf §110 BGB: Unter acht Jahren geht gar nichts mit alleine kaufen. Darüber nur das, was aus dem gewährten, zur Verfügung gestellten Geld (Taschengeld) erworben werden kann.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob du dir einen Döner im Laden kaufst oder einen bestellst - wenn der Lieferdienst mitspielt.
Sobald du aber z.B. einen Vertrag eingehen musst (z.B. Registrierung), nur mit Zustimmung der Eltern.
http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph