Ab welchem Tag im Monat hat man Anspruch auf die Zahlung der Rente, am erst oder letzten Tag des Monats?
Antworten (3)
Für Rentner mit EIntritt nach dem 01.04. 2004 wird die Rente nachläufig bezahlt - im Prinzip am ersten des Monats für den vergangenen.
Für alle Rentner mit Rentenbeginn vor dem 01.04.2004 wird im Voraus bezhalt - also am ersten des Monats für den folgenden Monat.
Je nach Wochentag kann es jedoch sein, dass die Auszahlung bereits früher (Freitag vor WE) oder später (Montag nach Monatsende am WE) ausbezahlt wird.
Für alle Rentner mit Rentenbeginn vor dem 01.04.2004 wird im Voraus bezhalt - also am ersten des Monats für den folgenden Monat.
Je nach Wochentag kann es jedoch sein, dass die Auszahlung bereits früher (Freitag vor WE) oder später (Montag nach Monatsende am WE) ausbezahlt wird.
Soweit ich weiß, erhalten Rentner bis zum Renteneintritt 1.4.2004 die Zahlungen monatlich im Voraus, danach rückwirkend. Rentenzahlungstermin ist der letzte Arbeitstag des Monats.
Nachtrag: Meine Antwort gilt für die normale Rentenversicherungsrente. Bei Betriebrenten kann das anders aussehen. Beispielsweise wird die VBL-Rente für Rentner des öffentlichen Dienstes nach wie vor im Voraus gezahlt.