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Gast

Änderungsvertrag

Guten Tag,
ich habe in Juli 2018 eine neue Angebot für die Gehaltserhöhung bekommen. Diese Angebot wurde von Betriebrat schon genehmigt worden. Ich habe aber über Betriebrat versucht, dass ich mit dem Personalleiter weiter verhandele. Es hat lange gedauert bis ich ein Termin bei personalleiter bekommen habe. Ich habe erst Dezember 2018 ein Gesprächstermin bekommen und in diesem Gespräch konnten wir uns leider nicht einigen. Am ende wollte ich den erst Änderungsvertrag annehmen und Unterschreiben aber mir wurde gesagt, dass es nicht mehr gilt und ich wurde am ende eine niedrige Gehaltsgruppe eingestuft.
Meine Frage ist darf der Arbeitgeber sowas machen?
mfg
Frage beantworten Frage Nummer 3000112884 Frage melden

Antworten (2)
Skorti
1. Das mit der Selbstüberschätzung hat Ing ja schon gesagt. Mit dem Arbeitgeber "verhandeln" kannst du nur, wenn dein Arbeitgeber ohne dich nicht bestehen könnte. Sei aber nicht erstaunt, wenn er es trotzdem probiert.

2. Für eine Gehaltserhöhung braucht es keinen Änderungsvertrag. (Un)Regelmässige Gehaltserhöhungen sind bei weiterlaufenden Vertrag üblich.

3. Was fragst du uns, ob er das darf? Bei euch gibt es doch, wie du schreibst, einen Betriebsrat, frag doch die. Oder hast du die auch verärgert?
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Jo-Schu-1978
Eigentlich ist es ganz einfach. Dein Arbeitgeber hat dir ein verbessertes Angebot gemacht und du hast es nicht angenommen. Damit bleibt es beim ursprünglichen Vertrag. Natürlich darfst du nachverhandeln. Das ist dein gutes Recht. Aber es ist nicht die Pflicht deines Arbeitgebers auf deine Wünsche einzugehen. Und da du das erste Angebot nicht angenommen hast, kannst du nur auf die Kulanz deines AG hoffen.

Anders wäre es, wenn der AG die Erhöhung von Juli bis Dezember abgerechnet hätte oder wenn die Erhöhung mit einer Versetzung/Beförderung einhergehen sollte. Dann könnte der BR aktiv werden wenn Vergütung und Aufgabengebiet nicht zu einander passen
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