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WolfGANG80

Bedeuten Änderungsverträge eines Arbeitsvertrags automatisch, dass der bestehende Vertrag ungültig ist? Gibt es da Fallstricke?

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Antworten (6)
antwortomat
Du akzeptierst, oder Du gehst. Ggf. auch vor's Arbeitsgericht.
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Bastschrö
Bevor man eine Änderungskündigung bzw. einen Änderungsvertrag unterschreibt, sollte man sich möglichst fachkundige Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Die Punkte, die gem. dieser Vereinbarung geändert wurden, sind rechtskräftig und der ehemals bestehende Vertrag in diesen Punkten ungültig.
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Alex64
Jetzt muss ich mich doch wirklich fragen, was die negative Bewertung des - durchgehend richtigen - Beitrages von ing739 soll?
Ist nunmal so - entweder werden Teile eines bestehenden Vertrages geändert, oder der komplette Vertrag ändert sich.
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HendrikKK
Leider gibt es tatsächlich jede Menge Fallstricke, wenn ein Änderungsvertrag geschlossen werden soll, denn der vorher bestehende Vertrag wird entweder komplett ungültig oder, wenn ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen wurde, nur in den geänderten Punkten. Einem Änderungsvertrag sollte man nur zustimmen, wenn man sich absolut sicher ist, dass es im eigenen Interesse ist. Unter Umständen lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
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Ilse Klein
Ein Änderungsvertrag bezieht sich in der Regel auf bestimmte Punkte des bereits bestehenden Arbeitsvertrages. Diese Punkte verlieren selbstverständlich ihre Wirkung, nachdem der Änderungsvertrag unterschrieben wurde. Es gibt furchtbar viele Fallstricke auf die man achten muss und man sollte sich ganz genau kundig machen, ob der Änderungsvertrag rechtens ist oder nicht. Im Zweifelsfall lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
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Celll
Eine Anpassung des Vertrags ist automatisch eine Änderung und die alten Regelungen gelten nicht mehr. Setzt du deine Unterschrift, ist er gültig. Brenzlig wird’s nur, wenn die Änderung hinterlistig ist und der Arbeitgeber zu seinem Gunsten die Regelungen und zum Nachteil des Arbeitnehmers durchführt und sie anfangs nicht ersichtlich sind. Hier würde ich den Betriebsrat einschalten (vgl. hierzu auch Infos unter http://www.betriebsrat.de/ ).
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