Aktennotiz aus Personalakte löschen lassen
Vor kurzem hatte ich Einsicht in meine Personalakte. Hier habe ich zwei Notizen entdeckt, die hier nicht hingehören. Es ist nichts Großes in dem Sinne, jedoch bin ich der Meinung, das ich, wenn ich mich im Unternehmen bewerbe, hier schlechter gestellt bin, als jemand, der diese Notizen nicht drinstehen hat.
Wie kann ich das schriftlich formulieren, daß diese Notizen gelöscht werden??
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG BLM
Wie kann ich das schriftlich formulieren, daß diese Notizen gelöscht werden??
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG BLM
Antworten (1)
Der Personalakte werden Unterlagen über wahre Tatsachen beigefügt. Die Befürchtung des Beschäftigten, ein Schriftstück könne sich nachteilig für ihn auswirken, reicht zum Entfernen nicht aus. Ein Papier mit nachweisbar falschen oder ehrverletzenden Fakten ist hingegen herauszunehmen.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird, wenn sie sich in einer bestimmten Zeitspanne untadelig verhalten haben. Laut dt. Rechtsauffassung [1] sind auch gültige Abmahnungen nach zweieinhalb Jahren aus der Personalakte zu entfernen. Es kommt aber auf die Situation im Einzelfall an, eine Regelfrist gibt es nicht. Als Bandbreite für eine derartige „Wohlverhaltensphase“ werden zwischen 12 und 42 Monate genannt.
Quelle :
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird, wenn sie sich in einer bestimmten Zeitspanne untadelig verhalten haben. Laut dt. Rechtsauffassung [1] sind auch gültige Abmahnungen nach zweieinhalb Jahren aus der Personalakte zu entfernen. Es kommt aber auf die Situation im Einzelfall an, eine Regelfrist gibt es nicht. Als Bandbreite für eine derartige „Wohlverhaltensphase“ werden zwischen 12 und 42 Monate genannt.
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