Altmietvertrag aus der ehemaligen DDR
Gelten eigentlich die Regelungen im Einigungsvertrag über die Mietverträge aus DDR-Zeit
noch. Demnach hätte ich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende und müsste dann die Wohnung nur Besenrein an den Vermieter übergeben.
noch. Demnach hätte ich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende und müsste dann die Wohnung nur Besenrein an den Vermieter übergeben.
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