Frage stellen
Gast

Altmietvertrag aus der ehemaligen DDR

Gelten eigentlich die Regelungen im Einigungsvertrag über die Mietverträge aus DDR-Zeit
noch. Demnach hätte ich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende und müsste dann die Wohnung nur Besenrein an den Vermieter übergeben.
Frage beantworten Frage Nummer 98742 Frage melden

Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!