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Cheru

Amazon und Umsatzsteuer - Meine schockierenden Ergebnisse!

Keine Frage, sondern eine Story. Aber vielleicht kann man so auch Geld machen:

Ich habe bei Amazon bei einem externen Verkäufer (offenbar aus GB) ein Handy gekauft. Der Lieferung lag ein Zettel bei: Bestellung eines Handys für 628 EUR. Danach kam es zu folgendem Mailwechsel:

Ich: Ich hätte gerne eine Rechung mit Ausweis der Umsatzsteuer.
Verkäufer: Geht nicht. Der Zettel reicht aber für Gewährleistungsansprüche.
Ich: Ihr seid verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die nötigen Bestandteile stehen in §14 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
Verkäufer: Nein, das geht nicht.
Ich: Dann belassen wir es dabei und ich werde mein Anliegen auf einem anderen Weg durchsetzen.
(Pause)
Verkäufer: Wir gewähren aus Kulanz 63 EUR Nachlass.
Frage beantworten Frage Nummer 3000099922 Frage melden

Antworten (9)
andi1991
wie ist es ausgegangen?
hast du was erreichen können?
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Dennis Leiffels
Hallo Cheru,

ich bin Dennis Leiffels und bin Hobby-Journalist für das
"Y-Kollektiv" in Bremen. Außerdem arbeite ich im Auftrag für das bekannte Fernsehformat "FUNK" (NDR). Ich arbeite gerade in enger Zusammenarbeit mit Rainer Winkler in
Altschauerberg an einer Reportage zum Thema "Steuern sparen - Einmal wie die Internetunternehmer". Schreib mir doch einfach mal eine Nachricht bei Facebook: https://de-de.facebook.com/dleiffels/
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Cheru
Hi Dennis,

das geht leider nicht: Facebook-Fanpages kollidieren mit der DSGVO. Im Übrigen habe ich mich mit dem Verkäufer geeinigt.

Der Sachverhalt ist aber simpel und leicht nachstellbar: Ich beobachte bei vielen nichtdeutschen Händlern auf Amazon, dass keine Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt werden, vor allem bei relativ preiswerten Angeboten. Das ist lukrativ und bringt einen 19%-Wettbewerbsvorteil.
Im Moment kämpfe ich sogar mit einem deutschen Händler.
Der Fiskus hat das Problem jetzt nach wenigen Jahren schon erkannt und will irgendwann in der Zukunft Amazon haftbar machen.
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Dennis Leiffels
@Cheru Die Datenschutz-Grundverordnung können wir doch mal kurz unter den Tisch kehren...
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wokk
Anstiftung zu . . . was?
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dschinn
screen it or it didnt happen
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Cheru
Trotz des offensichtlichen Vorsatzes zum Ignorieren der DSGVO müssten wir es gemäß § 41 BDSG (neu) noch mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun haben.

Die DSGVO sieht in Art. 83 Geldbußen bis 20 Mio. EUR oder 4% vom Umsatz vor. Die 20 Mio. sind nicht soo schlimm, aber die 4% würden mir weh tun ...
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dschinn
Dennis ist auch Winggler91448

Da wäre ich vorsichtig irgendwelche Facebookinfos zu geben.
Bestimmt alles nur ein faules Spiel.
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bh_hubsi
Der Dennis Leiffels ist ein "preisgekrönter" und wird bei der ARD hoffiert.
Das Internet ist voll mit Beiträgen von und über Ihn, wobei die Meinung über seine Reportagen ist eher na-ja.
Das er hier Werbung in eigener Sache machen muss zeigt dass der Durchbruch für Y-Kollektiv, dessen Head und Geschäftsführer er ist, noch nicht gelungen ist.

Meiner Meinung nach sind das alles reisserische Aufzählungen von bereits altbekanntem, wie Dienstag ist der Tag nach Montag.
Fehlender journalistischer Tiefgang wird eher mit dem Risiko bei der Recherche von dem ausgewählten schrägen Klientel eins auf Maul zu bekommen überlagert.
Der gefundene Troll wird dann regelrecht überrascht und vorgeführt.

Wer es mag!
Ich hätte den Böllermann für Arme eher bei RTL angesiedelt und nicht GEZ-Gebühren verschwendet.
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