hannes52
An welche Gesetze muss sich mein Arbeitgeber bei der Arbeitszeitenregelung richten? Oder ist ihm das frei überlassen?
Antworten (7)
REchtlich ist geregelt, dass man ab sechs Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause haben muss. Länger als zwölf Stunden am Stück darf man nicht ohne Übernachtungspause arbeiten. Erst was über diese Pausenregeln hinausgeht, darf der Arbeitgeber frei entscheiden.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), ausgestaltet durch Tarifvertrag, ausgestaltet durch Betriebsvereinbarung, ausgestaltet durch Arbeitsvertrag.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt allenfalls die Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt allenfalls die Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung.
Dem Arbeitgeber ist die Regelung der Arbeitszeiten nicht frei überlassen. Gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz. An dieses muss sich der Arbeitgeber halten. Vor allen Dingen sind in dem Gesetz auch Ausnahmeregelungen nachzulesen. Außerdem sind hier die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeit geregelt.
Eine Vielzahl gesetzlicher Normen regelt die Arbeitszeit in Deutschland und richtet sich an den Arbeitgeber als Normadressaten. Wichtig sind vor allem das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen (sowie Arbeitszeitverordnungen bei Beamten).