Alle Beiträge zum Thema: Arbeitgeber
Krankengeld falsch gerechnet?
Hallo Ich habe ein wichtiges Anliegen, und zwar! Ich bin jetzt leider ins Krankgeld gerutscht. Letzte Woche habe ich den Bescheid bekommen, ich musste 3 mal hinschauen ob die es ernst meinen. 1048€ !! Ich hab mich vorher kundig gemacht, das stimmt vorn und hinten nicht. Mein Bruttolohn vor Ausfall lag bei 2734€! Ich hab mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt. Das war die Antwort -> Allerdings weicht das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt (Brutto 1675,68€, Netto 1269,66€) extrem von Ihren eingereichten Unterlagen ab. Ist das rechtens ? Wie kommt denn der Arbeitgeber auf diesen Bruttolohn? Obwohl ich doch ein ganz anderen habe.
Kann der arbeitgeber zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz wählen?
Hallo, mein Freund & ich wollen zusammen ziehen. Er ist immer auf Montage in ganz Deutschland. Seinen ersten Wohnsitz möchte er wegen der Auslöser behalten. Jetzt kam aber die Frage auf, ob der Arbeitgeber den Zweitwohnsitz einfach als seinen Standpunkt wählen kann, da dieser näher dran ist als der Hauptwohnsitz. Ansonsten hat mein Freund immer eine Montageunterkunft die von seinem Arbeitgeber auch bezahlt wird. Er hat Angst das Geld zurück Zahlen zu müssen und seinen Job zu verlieren, wenn der Arbeitgeber etwas davon mitbekommt.
Gesundheitsamt
Guten Abend, das Gesundheitsamt in Weilheim, Oberbayern hat angeordnet, daß unsere Tochter nach einem Ferienaufenthalt in Südtirol 14 Tage dem Gymnasium fernzubleiben hat. Soweit so gut, Weitere Nachfrage ergab, daß auch ich dem Büro in München 14 Tage fernbleiben soll. Die Möglichkeit für HomeOffice besteht, nur bestand mein Chef auch auf einem schriftlichen Attest... Das Gesundheitsamt war wegen Überlastung nicht mehr erreichbar. Welches Wort wiegt nun (rein rechtlich) schwerer? MfG Uwe Beck WM
Studiengebühren dem Arbeitgeber zurückzahlen - steuerabsetzbar?
Hallo, mein Mann studiert berufsbegleitend. Sein Ex-Arbeitgeber hat die Gebühren für dieses Studium übernommen und ihn für 3 Jahre verpflichtet, dass er bei vorzeitiger Beendigung die bereits bezahlte Beträge zurückzahlen muss! Im Januar hat er den Arbeitgeber gewechselt. Er bezahlt jetzt in 6 Raten je 1500 das Geld an den alten Arbeitgeber zurück (Vertragsstrafe). Jetzt stellt sich die Frage: da er letztendlich die Kosten für das Studium selbstträgt, könnte er die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen (die Rechnungen sind auf die Firma erstellt und sind steuerfrei)? Kann er alle Beträge rückwirkend (die von 2017 und 2018) bei Finanzamt einreichen? Für welchen Jahr kann er die Werbungskosten eventuell absetzen - für 2019 oder 2020? Die Raten bezahlt er ab Januar 2020.
Kündigung &entgeldfortzahlung
Am 6.2.2019 hab ich bei der Firma Subway angefangen am 3.6.2019 die Kündigung zum 10.6 erhalten.am 2.6.2019 bin ich krank geworden über mehrere Wochen , auf Nachfrage beim Finanzamt wurde nur bis 1.6.2019 übermittelt . Meine Frage was kann ich tun ?meine letzte Abrechnung war im Mai 2019 sind zwar nur 10 Tage aber Geld ist Geld
Zu viel genommener Urlaub in der Probezeit und dann Kündigung durch Arbeitgeber
Ich habe folgende Frage: Ich habe am 01.06.19 einen 450€- Job angefangen. Von Anfang an war geklärt, dass ich eine Woche im Juli im Urlaub bin und dann Ende August noch einen Tag Urlaub benötige. Der Betrieb hat im August 2 Wochen Betriebsferien gemacht. Eigentlich sollte ich in der Zeit arbeiten um ein PC- Programm zu installieren und einzurichten, aber mein Arbeitgeber hat mir kurzfristig eine Nachricht gesendet und mir mitgeteilt, dass ich doch Urlaub machen soll. Jetzt habe ich meine Kündigung in der Probezeit bekommen mit der Frist zum 10.09.19. Kann mein Chef mir jetzt die zu viel genommenen Urlaubstage vom restlichen Lohn abziehen?
zu späte Lohnzahlung vom Arbeitgeber
Was kann ich machen damit mein Chef den Lohn pünktlich überweißt? Es kommt regelmässig zu spät , mittlerweile ein Woche drüber.
Arbeitgeber scheint keinen "behindertengerechten" Arbeitsplatz anbieten zu wollen
Hallo, mein Mann ist fast drei Jahre krank gewesen. Mein Mann bezieht keine Einkünfte mehr. Er hat einen Behindertengrad von 40% und ist gleichgestellt. Vor 6 Wochen hat er eine Wiedereingliederung gestartet. Letzte Woche wurde sie dann durch den AG in Bezug auf die Fürsorgepflicht des AG (hat er uns nur nicht mitgeteilt) abgebrochen. Montag findet ein BEM-Gespräch mit dem Integrationsfachdienst statt. Im Moment haben wir das Gefühl, dass der AG meinen Mann nicht einsetzen will. Die einzige Beeinträchtigung für die Arbeitsstelle ist, dass er nicht mehr 25 kg - Säcke wiederholt heben darf. Der Rest funktioniert. Wenn der AG ihn nicht arbeiten lassen will und auch nicht einen Arbeitsplatz "behindertengerecht" schaffen will, d.h. das Heben "ausklammern" würde, kann ich dann eine Entscheidung arbeitsgerichtlich erwirken? Eine Kündigung will er auch nicht aussprechen, obwohl er meint, dass er mich auf meinem alten Arbeitsplatz nicht einsetzen kann. Der AG verhält sich einfach nur sturr und wir wissen nicht warum. Der Betrieb hat ca. 370 Mitarbeiter. Mein Mann ist schon 15 Jahre bei dieser Firma
Vorgehensweise bei Umrüstung auf moderne Beleuchtungsanlage?
Vielleicht könntet ihr mir behilflich sein bei einer Fragestellung, welche bei uns im Betrieb gerade aufgetaucht ist. es wird nämlich überlegt ob ein Umstieg auf LED zum jetztigen Zeitpunkt sinnvoll und machbar ist. Was wären für euch da erste Vorgehensweisen die man durchdenken sollte, auch hinsichtlich ab wann sich das rentieren wird und wie kann man auch Qualität sichern, damit die Leute die im Betrieb arbeiten auch prduktives Licht bekommen?
Home Office in Portugal, Arbeitgeber in Deutschland.
Mein Arbeitgeber ist in Deutschland. Das Unternehmen hat keine eigenen Büros. Der Hauptarbeitsplatz ist Home Office und die Arbeit wird remote, virtuell oder über Videokonferenzen verrichtet, Emails, Dateiaustausch etc. In bestimmten Tagen (flexibel geregelt), muss ich die Büros der Kunden besuchen (für Meetings, Workshops, etc).. Geschieht nicht jeden Tag, feste "Arbeitsplätze des Arbeitgebers" ist das nicht. Wenn ich mein Home Office nach Portugal verlege und weiterhin zu den geplanten Tagen nach Deutschland zum Arbeiten komme (Meetings, Schulungen etc) komme, wäre das für mein Arbeitgeber ein Kündigungsgrund oder darf ich wohnen wo ich will? Zur Info: Ich habe mich schon bei meiner Steuerberaterin informiert: Anhand der Arbeitstagen in Deutschland, bleibt die Verteuerung des Gehaltes in Deutschland, grob umgerechnet (muss nicht immer so kommen) wäre ich immer 2 x/Woche in Deutschland, alles andere Home Office (Portugal) Die flexible Regelung findet jetzt schon so statt, obwohl ich in Deutschland noch lebe (wird flexibel gehandhabt). Die Steuerberaterin sagte, dass die Sozialversicherung dann in Deutschland abgemeldet werden würde sowie die Krankenversicherung. Diese Posten würden im Zielland abgerechnet werden. Lohnsteuer und Abzüge für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung blieben dann in Deutschland. Ich wollte nur wissen, ob da irgendeiner Rechtsgrundlage wäre, weshalb mein Arbeitgeber das Recht hätte den Arbeitsvertrag zu Kündigen. Ich käme nach wie vor zu den geplanten Terminen in Deutschland. Ich habe jetzt schon einen Arbeitskollegen, der in einem ganz anderen Busdesland lebt und kommt nur sporadisch zu Terminen. Überwiegend läuft alles virtuell. Vielen Dank für die Antworten im Voraus!