Anrede „Sie“ bewusst kleingeschrieben
Ein gegnerischer Anwalt schreibt mich mit kleingeschriebenem „sie“ und „ihr“ an. Unkenntnis, Ignoranz oder einfach nur der Versuch, seine Geringschätzung auszudrücken?
Antworten (6)
Ich würde auf letzteres tippen, da für ein Jurastudium die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erforderlich ist. Meine Empfehlung: Kopie des Schreibens fertigen, Fehler rot anstreichen (wie in der Schule mit einem "R" für Rechtschreibung am Rand versehen und dem Herren dann ohne jeden weiteren Kommentar zusenden. Damit wird dann deutlich, wer der kluge Lehrer ist, und wer der dumme Schüler.