Anspruch auf Energiepauschale?
Ich bin als Schauspieler arbeitslos gemeldet und beziehe zur Zeit ALG II. Im August hatte ich einen versicherungspflichtigen Job als Sprecher, der im September ausgezahlt wurde.
Habe ich neben dem 200€ Corona-Bonus auch Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 300€?
Habe ich neben dem 200€ Corona-Bonus auch Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 300€?
Antworten (8)
Als Hartzer bekommst Du von Vater Staat die Heizkosten sowieso voll gezahlt, warum soll man da noch was drauflegen? Logik?
Du beziehst Alg II, der Staat zahlt Deine Heizkosten. Warum soll es da noch ein Sahnehäubchen on top geben?
Für den Anspruch auf die EP hättest Du im September einen versicherungspflichtigen Job haben müssen.
Es kommt nicht auf den Zahlungszeitpunkt an.
Es kommt nicht auf den Zahlungszeitpunkt an.
Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass das Jobcenter alle Energiekosten übernimmt; es macht dies nur bei Heizkosten in "angemessener Höhe". Mit anderen Worten, die Heizkosten sind gedeckelt, und Stromkosten zum Beispiel werden gar nicht übernommen, so man nicht mit Strom heizt.
@pezzeyRaus: § 141 SGB XII wg. Corona erfolgt z.Tt keine Prüfung bzw. Senkung der Kosten der Unterkunft. Das umfasst auch die Angemessenheitsprüfung der Heizkosten.
Ich gebe hier mal wieder, was der User "lily of the valley" vor zwei Tagen bei Zeit online geschrieben hat:
GENAU so ist es. Und das Amt zählt längst nicht alle Heizkosten. Sondern nur das was in den Augen des jeweiligen Sachbearbeiters als angemessen gilt! Da man aber nicht weiss, was der für angemessen hällt, spart man oder heizt man schon prophylaktisch sparsam.
Ich habe letztes Jahr ein Guthaben von 389, 70 € bei den Heizkosten "rausgespart" die komplett an das Sozialamt gingen, da ich bei meiner winzlingsrente mit GRUSI aufstocken muss.
Und wissen Sie was vom Sachbearbeiter kam:"DA hätten Sie aber bestimmt noch mehr sparen können".
Noch Fragen?
GENAU so ist es. Und das Amt zählt längst nicht alle Heizkosten. Sondern nur das was in den Augen des jeweiligen Sachbearbeiters als angemessen gilt! Da man aber nicht weiss, was der für angemessen hällt, spart man oder heizt man schon prophylaktisch sparsam.
Ich habe letztes Jahr ein Guthaben von 389, 70 € bei den Heizkosten "rausgespart" die komplett an das Sozialamt gingen, da ich bei meiner winzlingsrente mit GRUSI aufstocken muss.
Und wissen Sie was vom Sachbearbeiter kam:"DA hätten Sie aber bestimmt noch mehr sparen können".
Noch Fragen?