Urlaubsanspruch nach langer Krankschreibung
Gilt die 15-Montasfrist des Verfallens nicht genommener Urlaubstage grundsätzlich für alle Unternehmen und damit Arbeitnehmer oder kann ein Arbeitgeber ungünstigere Regeln einführen?
Antworten (10)
Die gesetzliche Frist ist, soweit ich das weiß, 12 Monate. Bei uns muss der Urlaub bis Ende März des Folgejahres genommen werden. Somit sind bis zu 15 Monate möglich. Das kann der Arbeitgeber über eine interne Vereinbarung regeln. Ab dem 01.04. des jeweiligen Jahres verfällt bei uns der Resturlaub, auch wenn der genehmigte "alte" Urlaub darüber hinaus gehen würde. Ich hatte mal einen Arbeitsunfall und war 7 Monate krankgeschrieben. Durch die Personalabteilung habe ich dann einen Aufschub bekommen. Musste dann gleich im Anschluss zur Gesundschreibung die 10 Tage Resturlaub nehmen. Habe dann Mitte Juli wieder mit meiner Arbeit begonnen.
Die Beck'schen Gesetzestexte sagen dazu:
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt nach einem Urteil des BAG regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Das hat nichts mit der normalen 12-Monatsregelung zu tun.
Eine interne ungünstigere Regelung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt nach einem Urteil des BAG regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Das hat nichts mit der normalen 12-Monatsregelung zu tun.
Eine interne ungünstigere Regelung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Nun ja, freilich man kann sagen, wer sein Arbeitsleben lang nur krankgefeiert hat, um den Wochenendstammtisch zu verdauen braucht nicht unbedingt Urlaub nach Ende der Krankmeldung. Übermäßiger Äppelwoikonsum mag zwar auch zu mehrmonatigen Therapien führen, ob da im Anschluss Urlaub notwendig ist, muss wohl im Einzelfall betrachtet werden.
Wer allerdings monatelang wegen einem Arbeitsunfall krank war und eventuell noch jede Menge an Rehamaßnahmen durch hat, ist meist tatsächlich urlaubsreif.
Es erschließt sich mir auch nicht, weshalb man wegen Krankheit auf Urlaubsansprüche verzichten sollte.
Wer allerdings monatelang wegen einem Arbeitsunfall krank war und eventuell noch jede Menge an Rehamaßnahmen durch hat, ist meist tatsächlich urlaubsreif.
Es erschließt sich mir auch nicht, weshalb man wegen Krankheit auf Urlaubsansprüche verzichten sollte.
Dein Post und meine Antwort darauf, was ich von Deiner Aussage halte wurde gelöscht. Gut so.
Dass Du nun erneut Deine überflüssige negative Meinung äußerst, sagt genug über Dich aus.
Du hast Null Ahnung, warum jemand 7 Monate ausgefallen ist. Wellness ohne Ende? Wieder mal ohne jede Ahnung. Als Beispiel sei nur eine Krebserkrankung oder ein Unfall, der mühsames erneutes Lernen z.B. Bewegen, Laufen etc. verlangt, genannt.
Also halte einfach Deinen weltfremden Rand.
Peinlich ist hier nämlich nur eines: Dein Gefasel.
Dass Du nun erneut Deine überflüssige negative Meinung äußerst, sagt genug über Dich aus.
Du hast Null Ahnung, warum jemand 7 Monate ausgefallen ist. Wellness ohne Ende? Wieder mal ohne jede Ahnung. Als Beispiel sei nur eine Krebserkrankung oder ein Unfall, der mühsames erneutes Lernen z.B. Bewegen, Laufen etc. verlangt, genannt.
Also halte einfach Deinen weltfremden Rand.
Peinlich ist hier nämlich nur eines: Dein Gefasel.
@ Vandit
Ich habe die Frage schon verstanden und darauf sinngemäß geantwortet, dass man nicht alles, was einem zusteht, auch in Anspruch nehmen muss, das hat nur du nicht verstanden. Im Übrigen steht mir deine prollige Pöbelei bis Oberkante Unterlippe.
Ich habe die Frage schon verstanden und darauf sinngemäß geantwortet, dass man nicht alles, was einem zusteht, auch in Anspruch nehmen muss, das hat nur du nicht verstanden. Im Übrigen steht mir deine prollige Pöbelei bis Oberkante Unterlippe.
Nun denn, Deho, wenn es Dir immer eine Freude ist, Dich mit kultivierten Menschen auszutauschen, dann lass' es uns doch auch mal probieren!
Es "...wäre (Dir) gegenüber dem Arbeitgeber also peinlich, nach monatelanger Krankheit auf Urlaub zu bestehen, selbst wenn er Dir zustehen würde..."?
Insbesondere Vandit hatte Dich doch wohl -mehrmals- darauf hingewiesen, dass Du nicht wissen kannst, warum jemand 7 Monate ausgefallen ist. Eine Erkältung scheint es da ja eher nicht gewesen zu sein.
Du meinst also, wer 7 Monate in Reha war, ... hatte Wellness ohne Ende?
Dann wünsche Dir eher nicht, dass meine Frau Deinen Unsinn liest, die hat nämlich das Ganze gleich mehrfach hinter sich! Und deren Tagespläne in den Rehakliniken (hab' sie mir gerade nochmal zu Gemüte geführt) sehen ganz sicher nach 'Wellness' aus!
@Vandit, da musste ich jetzt mal in Sachen Lebensgeschichte inkontinent werden. Bitte Dich um Nachsicht.
Also, Deho, woher nimmst Du Deine Gewissheiten?
Aber mal zurück zur Ausgangsfrage @Gast: natürlich kann ein Arbeitgeber keine ungünstigere Regeln einführen!
Es "...wäre (Dir) gegenüber dem Arbeitgeber also peinlich, nach monatelanger Krankheit auf Urlaub zu bestehen, selbst wenn er Dir zustehen würde..."?
Insbesondere Vandit hatte Dich doch wohl -mehrmals- darauf hingewiesen, dass Du nicht wissen kannst, warum jemand 7 Monate ausgefallen ist. Eine Erkältung scheint es da ja eher nicht gewesen zu sein.
Du meinst also, wer 7 Monate in Reha war, ... hatte Wellness ohne Ende?
Dann wünsche Dir eher nicht, dass meine Frau Deinen Unsinn liest, die hat nämlich das Ganze gleich mehrfach hinter sich! Und deren Tagespläne in den Rehakliniken (hab' sie mir gerade nochmal zu Gemüte geführt) sehen ganz sicher nach 'Wellness' aus!
@Vandit, da musste ich jetzt mal in Sachen Lebensgeschichte inkontinent werden. Bitte Dich um Nachsicht.
Also, Deho, woher nimmst Du Deine Gewissheiten?
Aber mal zurück zur Ausgangsfrage @Gast: natürlich kann ein Arbeitgeber keine ungünstigere Regeln einführen!
Verstehe ich nicht, dass man einem der schwer krank gewesen ist, nicht seine paar wochen urlaub gönnen will.
Das ist nicht so schwarz oder weiß, wie Ihr diskutiert. Es ist, wie so oft im Leben, eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Jemandem, der irgendwann im Laufe des Jahres langfristig erkrankt, sei es von Herzen gegönnt, dass er seine drei Wochen Resturlaub auch im Folgejahr noch nehmen kann.
Aber: wenn z.B. jemand Anfang des Jahres 1 erkrankt, dann behält er seine 30 Tage bis Ende März des Jahres 3.
Der ist auch das ganze Jahr 2 krank. Diese Urlaubstage verfallenen erst Ende März des Jahres 4.
Im Januar 3 kommt der zurück mit 30 Tagen Restanspruch aus 1, nochmal 30 Tagen aus 2 und dazu die regulären 30 Tage aus 3.
An der Stelle wäre ich auch bei Deho, das geht eigentlich nicht mehr. Bei mir wäre der Restanspruch unabhängig von der Dauer der Krankheit auf 30 Tage gedeckelt (ist er in der Praxis faktisch auch in den meisten Fällen, aber eben nicht immer)
Jemandem, der irgendwann im Laufe des Jahres langfristig erkrankt, sei es von Herzen gegönnt, dass er seine drei Wochen Resturlaub auch im Folgejahr noch nehmen kann.
Aber: wenn z.B. jemand Anfang des Jahres 1 erkrankt, dann behält er seine 30 Tage bis Ende März des Jahres 3.
Der ist auch das ganze Jahr 2 krank. Diese Urlaubstage verfallenen erst Ende März des Jahres 4.
Im Januar 3 kommt der zurück mit 30 Tagen Restanspruch aus 1, nochmal 30 Tagen aus 2 und dazu die regulären 30 Tage aus 3.
An der Stelle wäre ich auch bei Deho, das geht eigentlich nicht mehr. Bei mir wäre der Restanspruch unabhängig von der Dauer der Krankheit auf 30 Tage gedeckelt (ist er in der Praxis faktisch auch in den meisten Fällen, aber eben nicht immer)
Es geht hier aber nicht um eine persönliche Meinung, sondern um die simple Beantwortung einer ebenso simplen rechtlichen Frage. Diese Beantwortung erfolgte zu Beginn. Das war es.