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Gast

Anstrich von Innenfenstern

in welchem Fall muss der Vermieter die Innenfenster streichen lassen auf seine kosten.
Wenn die Außenfenster undicht sind und Wasser in die Doppelfenster dringt und den Anstrich beschädigt hat?
Frage beantworten Frage Nummer 3000126726 Frage melden

Antworten (19)
Skorti
Bei Doppelfenster und Anstrich denke ich sofort an die alten doppelten Fenster, mit doppeltem Rahmen etc.

Da könnte man schon die Innenfenster streichen. Wenn man Licht braucht, kann man ja einfach die inneren Fenster öffnen.
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Darcy
Vemutlich meinen Sie Fenster​ mit Doppelverglasung, bei denen Feuchtigkeit eingedrungen ist und die inneren Fensterrahmen in Mitleidenschaft gezogen haben. Zunächst einmal​ hat der Vermieter​ die Verpflichtung, die Dichtung der Fenster​rahmen zu erneuern und dann auch auch für einen Anstrich zu sorgen. Ein Anwalt​ für Mietrecht, kann diese Forderung innerhalb weniger Tage durchsetzen, unter Androhung einer Mietminderung. Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben, oder Sie sich keinen Antwalt leisten können, gehen Sie zum Gericht und besorgen sich eine entsprechende Bescheinigung. Dann zahlen Sie lediglich 15-20€ an den Anwalt​. Ansonsten kostet ein Anwalt​sbrief an Ihren Vermieter​, zwischen 230-250€. Aber zuerst zum Anwalt​ gehen. Der wird Ihnen auch da weiterhelfen. Viel Glück.
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dschinn
Typische Berliner Altbaufenster.

Warum nur wurden die undichten Außenfenster nicht mal gemeldet, damit die Innenfenster erst gar nicht so weit verrotten konnten?
Angst vor Sanierung und Mieterhöhung?
In vielen alten Mietverträgen, gab es eine Kostentrennung zwischen Innen und Außen.
Kann mir nicht vorstellen, dass es so etwas noch gibt.
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Darcy
Das ist keine Sanierung, sondern eine Beseitigung erheblicher Mängel, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Darum käme eine Mieterhöhung aus diesem Grund auch nicht in Frage. Aber es ist oft so, dass Vermieter​ sich die Beanstandungen anhören und dann versprechen, vertrösten oder gar nicht reagieren. Da hilft nur, juristisches Fachpersonal einzuschalten. Auf gar keinen Fall darf man als Mieter, eigenständig die Miete mindern. Und keine Online Anwälte!
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StechusKaktus
Offensichtlich handelt es sich bei den beschriebenen Fenstern um Altbaufenster, di zwar schön aussehen, aber tatsächlich den Nachteil haben, dass sie häufig undicht sind, insbesondere, wenn der Regen heftig dagegenschlägt. Kondenswasser ohne Regen ist ein weiteres Problem. Eine Massnahme ist es, den Zwischenraum zwischen den beiden Fenstern trocken zu halten. Versäume ich das, fault es irgendwann zwischen den Fenstern.

Insoweit ist der Mange vergleichbar mit Schimmelbildung bei unzureichender Lüftung.

Es wäre sehr schade, wenn diese schönen alten Fenster ausgetauscht werden müssen, weil der Bewohner nicht in der Lage ist mit diesen umzugehen.

Von daher meine Einschätzung:
Ja, der Vermieter ist verantwortlich für die Beseitigung des Schadens, sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist.
Und ja, wenn der Vermieter die schönen alten Fenster gegen praktische hässliche neue austauscht, kann er den Austausch als Modernisierungsaufwand behandeln.

Es bleibt eine Schande, dass so unverantwortlich mit der alten Substanz umgegangen worden ist.
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Darcy
Die Fragestellerin hat nicht nach Einschätzung oder persönlichem Rechtsempfinden gefragt, sondern nach Fakten. Eine ganz klare Tatsache ist: Er kann es nicht als Modernisierung deklarieren. Punkt!
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StechusKaktus
Beruhige Dich!
Wir sind doch einer Meinung, dass der Vermieter einen durch die Feuchtigkeit entstandenen Schaden zu tragen hat (es sei denn, der Mietvertrag sieht eine abweichende Regelung vor).
Und natürlich ist es dein gutes Recht, bei jeder Kleinigkeit Anwälte und Gerichte zu bemühen. Insbesondere, wenn du dir nicht anders zu helfen weisst.

Falls der Vermieter aber neue Fenster einbauen lässt, kann das durchaus als Modernisierung angesehen werden.

Woher weisst du übrigens, dass Gast weiblich ist? Ist die Frage von dir?
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Darcy
In der Tat, neige ich zur Ungeduld (auch im realen Leben ), wenn auf Fragen keine absolut korrekten Antworten folgen, die hundertprozentig nachprüfbar sind. Das ist Verschwendung von Lebenszeit und verunsichert die fragende Person nur. Hier ist ja kein Philosophie Gesprächskreis. Darüber hinaus, muss ich für mich persönlich keine Gerichte bemühen. Es genügt, dass ich sofort weiß, ob ich im Recht oder im Unrecht bin und reagiere entsprechend. Deine Frage, woher ich weiß, dass es sich um eine weibliche Person handelt, finde ich auf sehr vielen Ebenen ziemlich " schräg" und würde normalerweise meine Intelligenz und meine guten Absichten in Frage stellen. Da du mich aber persönlich nicht kennst, ist das in Ordnung. Allerdings implizierst du damit, dass ich weiblich bin. Schon interessant. ..So, Spaß beiseite. In dem vorliegenden Fall, wäre der Austausch der Fenster​ keine Modernisierung, da bereits Schäden vorliegen. Genauso ist es auch, wenn alte Kupferleitungen ausgetauscht werden. Ich hoffe, das Thema​ ist damit zur Genüge besprochen worden.
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Skorti
1. "keine absolut korrekten Antworten folgen" du legst dir die Latte aber ganz schön hoch. Selber stellst du auch nur Vermutungen an. "Vemutlich [sic] meinen Sie Fenster​ mit Doppelverglasung", "Die Fragestellerin"

2. "die hundertprozentig nachprüfbar sind" Tscha, wenn Gast in der Lage wäre etwas hundertprozentig nachzuprüfen, müsste er ja sämtliche passenden Gesetzbücher und Bauvorschriften der Kommune im Hause haben. Gilt auch für deine Aussagen. Mehr als Behauptungen (wenn auch korrekte) sind es auch nicht.

3. "Hier ist ja kein Philosophie Gesprächskreis." Ach, das entscheidest du? Da solltest du mal einige der kreativeren Gesprächsverläufe ansehen.

4. "Es genügt, dass ich sofort weiß, ob ich im Recht oder im Unrecht" ... ja, das haben schon oft Leute gedacht und haben sich geirrt.

5. "würde normalerweise meine Intelligenz und meine guten Absichten in Frage stellen." Äh ... Gast stellt eine Frage und äußert sich ansonsten nicht, aber du schreibst von Fragestellerin. Da darf man sich doch wundern, wie du darauf kommst?
Die Frage von Stechus, ob diese Frage von dir ist, impliziert nicht, dass du weiblich bist, sondern, dass dies einer der wenigen Umstände wäre unter dem du das Geschlecht von Gast wissen könntest.

Das Leben mit soviel Direktheit und ohne angebrachte Umgangsformen ist schon schön. Ja ... das macht das Leben einfacher. So ohne Freunde hat man weniger Stress.
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umjo
Ganz schön hochnäsig, Darcy!
Du bestimmst hier nicht, wann ein Thema 'zur Genüge besprochen' ist!

Und noch etwas: Wenn es sich bei den vorhandenen Fenstern z.B. um Altbaufenster mit zwei hintereinanderliegenden Flügeln handelt (wir wissen es leider nicht), dann wäre der Einbau moderner doppel- oder dreifachverglaster Fenster sehr wohl eine energetische Modernisierung.
Punkt!
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umjo
Nachtrag: Bei der Berechnung von Modernisierungskosten nach Austausch morsch gegen mehrfach-verglast sind natürlich fiktive Reparaturkosten für die morschen Fenster in Abzug zu bringen.
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Matthew
Mal jemand ne Nadel da?
So viel heiße Luft ...
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Darcy
Es kam eine Frage, die von mir (und nur von mir) korrekt beantwortet wurde. Um welche Fenster​ es sich dabei handelt, ist völlig​ nebensächlich. Die Rechtslage ist in diesem Fall die Gleiche. Die nette, kleine Unterhaltung mit Stechkaktus, in Bezug auf männlich oder weiblich, hatte zwar nichts mit der Frage zu tun, war aber ganz witzig. Die restlichen Kommentare, bieten keine Lösung an, sondern versuchen...tja was auch immer. Von Psychologie habe ich tatsächlich keine Ahnung. Wenn ich entscheide, die Frage ist mit aller Sorgfalt meinerseits beantwortet, ist das Thema​ für mich durch und das Häkchen für weitere Benachrichtigen wird entfernt. Wer möchte, kann sich weiter aufblasen. Für mich irrelevant zu lesen, weil meine Zeit sehr kostbar ist.
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wokk
Schade dass Du Deine kostbare Zeit jetzt doch noch einmal verplempern musstest . . .
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dschinn
Darcy was ist das für eine Pflanze?

Wein, Balsamico? Ich kanns nicht deuten, sind das Beeren?
Reckt sich auch sehr ins Licht, oder?
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umjo
Deine Zeit scheint in der Tat derart kostbar zu sein, dass Du die Beiträge anderer User -bestenfalls- überfliegst.
Bei Deinem Dir selbst zugeschriebenem Intellekt scheint das allerdings auch völlig ausreichend zu sein, Du Großkotz.

Frage: Wenn deine Zeit doch sooo kostbar ist: Warum verplemperst Du sie dann hier so sinnlos unter uns Banausen?
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StechusKaktus
@ing793:
Hast du etwa wieder deine Stierhormone genommen?
Oder was sonst könnte der Grund dafür sein, dass du dich hier als Oberschiedsrichter aufspielst? Kann mich nicht daran erinnern, dass du dafür ein Mandat hast.
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Skorti
Ich finde eigentlich, dass er die Frage völlig ignoriert hat. Es ging schließlich nicht darum, ob der Vermieter die Dichtung der Fenster erneuern muss. Es ging schon gar nicht darum, ob dies als umlagefähige Sanierung gälte.

In der Frage geht es nur ums Streichen der Innenfenster.
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Alienne
SaraWinter, wie schon so oft, weil du ja hier nur zum Rumwerben unterwegs bist: gemeldet!
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