Antrag Führerschein
Ich habe eine Anzeige am laufen und zwar räuberischer Diebstahl. Hat es eine Auswirkung auf meinen Antrag?
Antworten (4)
Steht der räuberische Diebstahl in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges, dann hat das ganz sicher Einfluss auf deinen Antrag: regelmäßig führt eine Verurteilung zu einer Führerscheinsprerre. Solange das Ermittlungsverfahren läuft, und kein Urteil rechtskräftig ist, läuft dein Antrag auf Erteilen einer Fahrerlaubnis ungehindert weiter, wird vor rechtskräftigem Urteil eine Fahrerlaubnis erteilt, wird danach ggfs. die Fahrerlaubnis eingezogen.
Dann bist du vorbestraft - und das kann wie schon gesagt im Zusammenhang mit Kfz problematisch werden.
Stell den Antrag schnell v o r einer Verurteilung (lege notfalls Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen)
Und werde ein anständiger Mensch. Bei mir hat das auch geklappt, meint Vroni.
Stell den Antrag schnell v o r einer Verurteilung (lege notfalls Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen)
Und werde ein anständiger Mensch. Bei mir hat das auch geklappt, meint Vroni.
@maschmeyer: Auf Zeit zu spielen und nötigenfalls Einspruch einzulegen, um die Führerschein-Angelegenheit abzuschließen, bringt Gast gar nichts, denn:
Werden nach Erteilung einer Erlaubnis (hier Fahrerlaubnis) Tatsachen bekannt, die zum Versagen der Erlaubnis geführt hätten, ist die Erlaubnis zu widerrufen (einzuziehen).
Werden nach Erteilung einer Erlaubnis (hier Fahrerlaubnis) Tatsachen bekannt, die zum Versagen der Erlaubnis geführt hätten, ist die Erlaubnis zu widerrufen (einzuziehen).
Da wette ich, dass du irrst. Erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung ist man ein Straftäeter. Allerdings kann mit dem Urteil auch eine sog. strafbegleitende Maßnahme wie z. B. FS-Entzug ausgesprochen werden