Frage stellen
Gast

Führerscheinentzug nach Schlaganfall

Ich hatte 2020 einen kleinen Schlaganfall nach einem Suizidversuch. Nach diesem habe ich mich von meinem Mann getrennt, der nichts besseres zu tun hatte als mich beim Landratsamt anzuzeigen dass ich nicht mehr fähig wäre ein Fahrzeug zu führen. Meine Führerscheinakte ist Blütenweiß, noch nicht mal ein Strafzettel in 35 Jahren. In der Vergangenheit hatte ich Probleme mit zu viel Alkohol, trinke aber seit 2011 nichts mehr. Ich habe die letzten eineinhalb Jahre ein Gutachten nach dem anderen gemacht, auch Abstinenznachweis mit Haarprobe. Hat mich bis jetzt ungefähr 10000 Euro gekostet aber ich hab meinen Schein immer noch nicht zurück. Jetzt kommen die mit Opiate, obwohl die mit der Haaranalyse abgedeckt waren. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den Ämtern gemacht? Ich hab das Gefühl die lassen sich für einen Rosenkrieg voll vor den Karren spannen(die Tochter von meinem Ex arbeitet beim Landratsamt)
Frage beantworten Frage Nummer 3000290036 Frage melden

Antworten (9)
PsydeliS
1997 habe ich meine Frau kennen gelernt.
Das Problem: Meine Frau war mit einem 18 Monats-Arbeitsvisum nach Bayern gekommen und hätte damals bald wieder abreisen müssen, da Polen da noch nicht zu Europa gehörte.
Da ich nicht mit nach Polen wollte und wir uns auch nicht trennen wollten, hatten wir uns entschlossen 1998 zu heiraten.
Das Problem begann beim Zusammentragen der notwendigen Papiere. Erst fehlte dies, dann das. Und als wir dann alles zusammen hatten, hieß es, dass von einem Stempel ein beglaubigte Übersetzung fehlen würde.
Dabei war der selbe Stempel auf mehreren Urkunden der Heimatgemeinde meiner Frau. Und natürlich hatten wir den auch schon einmal übersetzen lassen.
Doch die wollten immer wieder etwas neues.
Kurz danach waren wir bei einem geplanten Urlaub bei meiner Familie in Mönchengladbach.
Da wir schon einmal da waren, dachte ich mir, ich könnte doch mal da im Standesamt nachfragen, ob die auch so "genau" (man könnte es auch kleinlich nennen) sind wie die Gemeinde in Kreuth.
Die Dame im Standesamt erzählte mir dann, das man bei Behördengleichheit die Stempel von verschiedenen Papieren nur einmal übersetzen muss und das vieles, was das Standesamt in Bayern von uns verlangte nicht notwendig war.
Dann fragte sie mich, ob ich noch einen Zweitwohnsitz bei meiner Familie in Mönchengladbach hatte, was ich bejahen konnte.
Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich den auch anmelden können.
Die nette Dame im Mönchengladbacher Standesamt sagte dann, dass die Lösung ganz einfach ist. Ich sollte bei Ihr im Rheinland das Aufgebot bestellen, was sie dann nach Bayern schicken würde.
Das Kreuther Standesamt hätte uns dann nur noch verheiraten dürfen.

Mit dem Wissen bin ich, zurück in Bayern, zum Standesamt gegangen und habe der Dame dort erzählt das ich das jetzt wohl machen werde und meinen Anwalt dann überprüfen lassen, wer die Kosten für mehrmals hin- und her reisen zu zahlen hat.
Zwei Stunden später kam ein Anruf vom Standesamt und wir konnten heiraten.
Getraut hat uns dann der damalige Bürgermeister, die Dame vom Standesamt haben wir nicht wieder gesehen - habe gehört, die durfte zu den Steuern wechseln.

Ende Kapitel eins. Das Zweite folgt sogleich:

Nach 2010 wollte mein Frau dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie ging zum zuständigen Landratsamt in Miesbach und unterhielt sich, nach ihrer Aussage sehr gut, mit der zuständigen Sachbearbeiterin.
Eigentlich stimmte alles, aber die Dame dort störte sich daran, dass sich auf einem Zeugnis der Wirtsschaftsschule Kahle aus Mönchengladbach eine Note für "Wirtschaft- und Soziales" (oder auch Sozialwissenschaft, kann mich nicht genau erinnern) stand.
Ihrer Meinung nach hätte da nur "Soziales" stehen sollen.
So sollte meine Frau zu einem Test (30 aus 300 Fragen) wofür sie dann wieder einen neuen Termin machen sollte.
Also ab nach Hause, sich die Fragen angeschaut und dann auf einer Internetseite 15 mal den Test gemacht.
Bei 15 Tests hatte meine Frau genau 17 Fehler, also weniger als zwei je Test. War eine Kinderspiel für sie.
Wieder hin zum Amt wollte sie sich für den Test anmelden. Die selbe Dame mit der sich meine Frau beim ersten Besuch im Landratsamt Miesbach ein Stunde unterhalten hat, wollte auf einmal, das mein Frau ein Papier beibringt, das ihre Deutschkenntnisse nachweist!!!

Kleiner Hinweis am Rande - meine Frau sprach zu der Zeit schon absolut fließend und dialektfrei Deutsch und leitet Ihr eigenes Geschäft, in dem es auch dazu gehörte Bewerbungsschreiben für Kunden zu formulieren.

Wir hatten dann die Nase voll.
Im Geschäft meiner Frau hatten wir immer gut zu tun und keine Lust ständig 30km hin- und herzufahren um die Gelüste einer rechtslastigen Sachbearbeiterin zu befriedigen.
Ich habe mich mal wieder in einem anderem Amt erkundigt (diesmal online) und wir haben beschlossen, die Einbürgerung zu verschieben, bis wir wieder in meiner Heimat sind, denn dort sind laut Auskunft nur die Nachweise über 6 Jahre Einzahlung ins Rentensystem, das sie sich ohne staatlich Hilfe ernähren kann und ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Die (meiner Meinung nach ansolut dämlichen) Fragen sind mit einer in Deutschland gemachten Ausbildung i.d.R. nicht erforderlich und auch ein Nachweis darüber dass meine Frau Deutsch spricht ist nicht erforderlich, wenn in einem Gespräch zu erkennen ist, dass der oder die Einzubürgernde fließend Deutsch spricht.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wechsele die Behörde, vor allem, wenn Du der Meinung bist, dass Dir die Tochter des Ex Probleme macht.
Evtl. brauchst Du, wenn es um mehr als nur ein Beratung geht, auch für einige Zeit einen Zweitwohnsitz oder ziehst gleich da weg.
Wenn das nachweisbar wäre, dass die Tochter des Ex Dir Steine in den Weg legt, wäre auch ein Beschwerde oder Klage wegen Amtsmissbrauchs eine Alternative!

Ich wünsche Dir viel Glück!
Melden
PsydeliS
1997 habe ich meine Frau kennen gelernt.
Das Problem: Meine Frau war mit einem 18 Monats-Arbeitsvisum nach Bayern gekommen und hätte damals bald wieder abreisen müssen, da Polen da noch nicht zu Europa gehörte.
Da ich nicht mit nach Polen wollte und wir uns auch nicht trennen wollten, hatten wir uns entschlossen 1998 zu heiraten.
Das Problem begann beim Zusammentragen der notwendigen Papiere. Erst fehlte dies, dann das. Und als wir dann alles zusammen hatten, hieß es, dass von einem Stempel ein beglaubigte Übersetzung fehlen würde.
Dabei war der selbe Stempel auf mehreren Urkunden der Heimatgemeinde meiner Frau. Und natürlich hatten wir den auch schon einmal übersetzen lassen.
Doch die wollten immer wieder etwas neues.
Kurz danach waren wir bei einem geplanten Urlaub bei meiner Familie in Mönchengladbach.
Da wir schon einmal da waren, dachte ich mir, ich könnte doch mal da im Standesamt nachfragen, ob die auch so "genau" (man könnte es auch kleinlich nennen) sind wie die Gemeinde in Kreuth.
Die Dame im Standesamt erzählte mir dann, das man bei Behördengleichheit die Stempel von verschiedenen Papieren nur einmal übersetzen muss und das vieles, was das Standesamt in Bayern von uns verlangte nicht notwendig war.
Dann fragte sie mich, ob ich noch einen Zweitwohnsitz bei meiner Familie in Mönchengladbach hatte, was ich bejahen konnte.
Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich den auch anmelden können.
Die nette Dame im Mönchengladbacher Standesamt sagte dann, dass die Lösung ganz einfach ist. Ich sollte bei Ihr im Rheinland das Aufgebot bestellen, was sie dann nach Bayern schicken würde.
Das Kreuther Standesamt hätte uns dann nur noch verheiraten dürfen.

Mit dem Wissen bin ich, zurück in Bayern, zum Standesamt gegangen und habe der Dame dort erzählt das ich das jetzt wohl machen werde und meinen Anwalt dann überprüfen lassen, wer die Kosten für mehrmals hin- und her reisen zu zahlen hat.
Zwei Stunden später kam ein Anruf vom Standesamt und wir konnten heiraten.
Getraut hat uns dann der damalige Bürgermeister, die Dame vom Standesamt haben wir nicht wieder gesehen - habe gehört, die durfte zu den Steuern wechseln.

Ende Kapitel eins. Das Zweite folgt sogleich:

Nach 2010 wollte mein Frau dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie ging zum zuständigen Landratsamt in Miesbach und unterhielt sich, nach ihrer Aussage sehr gut, mit der zuständigen Sachbearbeiterin.
Eigentlich stimmte alles, aber die Dame dort störte sich daran, dass sich auf einem Zeugnis der Wirtsschaftsschule Kahle aus Mönchengladbach eine Note für "Wirtschaft- und Soziales" (oder auch Sozialwissenschaft, kann mich nicht genau erinnern) stand.
Ihrer Meinung nach hätte da nur "Soziales" stehen sollen.
So sollte meine Frau zu einem Test (30 aus 300 Fragen) wofür sie dann wieder einen neuen Termin machen sollte.
Also ab nach Hause, sich die Fragen angeschaut und dann auf einer Internetseite 15 mal den Test gemacht.
Bei 15 Tests hatte meine Frau genau 17 Fehler, also weniger als zwei je Test. War eine Kinderspiel für sie.
Wieder hin zum Amt wollte sie sich für den Test anmelden. Die selbe Dame mit der sich meine Frau beim ersten Besuch im Landratsamt Miesbach ein Stunde unterhalten hat, wollte auf einmal, das mein Frau ein Papier beibringt, das ihre Deutschkenntnisse nachweist!!!

Kleiner Hinweis am Rande - meine Frau sprach zu der Zeit schon absolut fließend und dialektfrei Deutsch und leitet Ihr eigenes Geschäft, in dem es auch dazu gehörte Bewerbungsschreiben für Kunden zu formulieren.

Wir hatten dann die Nase voll.
Im Geschäft meiner Frau hatten wir immer gut zu tun und keine Lust ständig 30km hin- und herzufahren um die Gelüste einer rechtslastigen Sachbearbeiterin zu befriedigen.
Ich habe mich mal wieder in einem anderem Amt erkundigt (diesmal online) und wir haben beschlossen, die Einbürgerung zu verschieben, bis wir wieder in meiner Heimat sind, denn dort sind laut Auskunft nur die Nachweise über 6 Jahre Einzahlung ins Rentensystem, das sie sich ohne staatlich Hilfe ernähren kann und ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Die (meiner Meinung nach ansolut dämlichen) Fragen sind mit einer in Deutschland gemachten Ausbildung i.d.R. nicht erforderlich und auch ein Nachweis darüber dass meine Frau Deutsch spricht ist nicht erforderlich, wenn in einem Gespräch zu erkennen ist, dass der oder die Einzubürgernde fließend Deutsch spricht.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wechsele die Behörde, vor allem, wenn Du der Meinung bist, dass Dir die Tochter des Ex Probleme macht.
Evtl. brauchst Du, wenn es um mehr als nur ein Beratung geht, auch für einige Zeit einen Zweitwohnsitz oder ziehst gleich da weg.
Wenn das nachweisbar wäre, dass die Tochter des Ex Dir Steine in den Weg legt, wäre auch ein Beschwerde oder Klage wegen Amtsmissbrauchs eine Alternative!

Ich wünsche Dir viel Glück!
Melden
PsydeliS
1997 habe ich meine Frau kennen gelernt.
Das Problem: Meine Frau war mit einem 18 Monats-Arbeitsvisum nach Bayern gekommen und hätte damals bald wieder abreisen müssen, da Polen da noch nicht zu Europa gehörte.
Da ich nicht mit nach Polen wollte und wir uns auch nicht trennen wollten, hatten wir uns entschlossen 1998 zu heiraten.

Das Problem begann beim Zusammentragen der notwendigen Papiere. Erst fehlte dies, dann das.
Und als wir dann alles zusammen hatten, hieß es, dass von einem Stempel ein beglaubigte Übersetzung fehlen würde.
Dabei war der selbes Stempel auf mehreren Urkunden der Heimatgemeinde meiner Frau. Und natürlich hatten wir den auch schon einmal übersetzen lassen.
Doch die wollten immer wieder etwas neues.
Kurz danach waren wir bei einem geplanten Urlaub bei meiner Familie in Mönchengladbach.
Da wir schon einmal da waren, dachte ich mir, ich könnte doch mal da im Standesamt nachfragen, ob die auch so "genau" (man könnte es auch kleinlich nennen) sind wie die Gemeinde in Kreuth.
Die Dame im Standesamt erzählte mir dann, das man bei Behördengleichheit die Stempel von verschiedenen Papieren nur einmal übersetzen muss, wenn es die gleichen sind und das vieles, was das Standesamt in Bayern von uns verlangte nicht notwendig war.
Dann frage sie mich, ob ich noch einen Zweitwohnsitz bei meiner Familie in Mönchengladbach hatte, was ich bejahen konnte.
Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich den auch anmelden können.
Die nette Dame im Mönchengladbacher Standesamt sagte dann, dass die Lösung ganz einfach ist. Ich sollte bei ihr im Rheinland das Aufgebot bestellen, was sie dann nach Bayern schicken würde.
Das Kreuther Standesamt hätte uns dann nur noch verheiraten dürfen.

Mit dem Wissen bin ich, zurück in Bayern, zum Standesamt gegangen und habe der Dame dort erzählt das ich das jetzt wohl machen werde und meinen Anwalt dann überprüfen lassen, wer die Kosten für mehrmals hin- und her reisen zu zahlen hat.
Zwei Stunden später kam ein Anruf vom Standesamt und wir konnten heiraten.
Getraut hat uns dann der damalige Bürgermeister, die Dame vom Standesamt haben wir nicht wieder gesehen - habe gehört, die durfte zu den Steuern wechseln.

Ende Kapitel eins - das Zweite folgt sogleich:

Nach 2010 wollte mein Frau dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie ging zum zuständigen Landratsamt in Miesbach und unterhielt sich, nach ihrer Aussage sehr gut, mit der zuständigen Sachbearbeiterin.
Eigentlich stimmte alles, aber die Dame dort störte sich daran, dass sich auf einem Zeugnis der Wirtschaftsschule Kahle aus Mönchengladbach eine Note für "Wirtschaft- und Soziales" (oder auch Sozialwissenschaft, kann mich nicht genau erinnern) stand.
Ihrer Meinung nach hätte da nur "Soziales" stehen sollen.
So sollte meine Frau zu einem Test (30 aus 300 Fragen) wofür sie dann wieder einen neuen Termin machen sollte.
Also ab nach Hause, sich die Fragen angeschaut und dann auf einer Internetseite 15 mal den Test gemacht.
Bei 15 Tests hatte meine Frau genau 17 Fehler, also weniger als zwei je Test.
War eine Kinderspiel für sie.
Wieder hin zum Amt wollte sie sich für den Test anmelden. Die selbe Dame mit der sich meine Frau beim ersten Besuch im Landratsamt Miesbach ein Stunde unterhalten hat, wollte auf einmal, das mein Frau ein Papier beibringt, das ihre Deutschkenntnisse nachweist!!!

Kleiner Hinweis am Rande - meine Frau sprach zu der Zeit schon absolut fließend und dialektfrei Deutsch und leitet Ihr eigenes Geschäft, in dem es auch dazu gehörte Bewerbungsschreiben für Kunden zu formulieren.

Wir hatten dann die Nase voll.
Im Geschäft meiner Frau hatten wir immer gut zu tun und keine Lust ständig 30km hin- und herzufahren um die Gelüste einer rechtslastigen Sachbearbeiterin zu befriedigen.
Ich habe mich mal wieder in einem anderem Amt erkundigt (diesmal online) und wir haben beschlossen, die Einbürgerung zu verschieben, bis wir wieder in meiner Heimat sind, denn dort sind laut Auskunft nur die Nachweise über 6 Jahre Einzahlung ins Rentensystem, das sie sich ohne staatlich Hilfe ernähren kann und ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Die (meiner Meinung nach absolut dämlichen) Fragen sind mit einer in Deutschland gemachten Ausbildung i.d.R. nicht erforderlich und auch ein Nachweis darüber dass meine Frau Deutsch spricht ist nicht erforderlich, wenn in einem Gespräch zu erkennen ist, dass der oder die Einzubürgernde fließend Deutsch spricht.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wechsele die Behörde, vor allem, wenn Du der Meinung bist, dass Dir die Tochter des Ex Probleme macht.
Evtl. brauchst Du, wenn es um mehr als nur ein Beratung geht, auch für einige Zeit einen Zweitwohnsitz oder ziehst gleich da weg.
Wenn das nachweisbar wäre, dass die Tochter des Ex Dir Steine in den Weg legt, wäre auch ein Beschwerde oder Klage wegen Amtsmissbrauchs eine Alternative!

Ich wünsche Dir viel Glück!
Melden
Vandit
@PsydeliS, Du solltest Dich an einen Verlag für Selfpublisher wenden. Die veröffentlichen so einen Roman sicher gern.
Oder nachts einfach schlafen.
Melden
Vandit
Es ist schon gut, wenn Menschen mit einschränkenden gesundheitlichen oder Alkoholproblemen vom Straßenverkehr ferngehalten werden.

Die Behörde muss allerdings begründen, warum Du den Führerschein nicht zurückbekommst. Wie lautet diese Begründung?

Vielleicht solltest Du bei berechtigten Zweifeln an der objektiven Beurteilung einen Anwalt einschalten.
Melden
Deho
@ PsydeliS
"... da Polen da noch nicht zu Europa gehörte."
Einspruch! Polen hat schon immer zu Europa gehört.
Melden
umjo2.1
Wow, Deho, du hast dir tatsächlich das Drama in drei Akten von PsydeliS durchgelesen?
Dafür fällt dein 'Einspruch' aber doch eher ... knapp gehalten aus, oder? Zumal du wissen dürftest, was PsydeliS damit gemeint hat (Lange Rede, kurzer Sinn, und nur für dich: Die EU-Mitgliedschaft).

Aber zur Gast-Frage: Ich halte es da eher mit Vandit (Allerdings ausdrfücklich nicht hinsichtlich seines Verweises auf einen Verlag für Selfpublisher, und deine Schlafgewohnheiten).

Suizidale Tendenzen, Appoplex, Alko-problem, das alles spricht zunächst einmal für die Anzeige des Ex. Wobei allerdings der Umstand, dass die Ex-Tochter genau bei dieser Behörde arbeitet, und ggf. Einfluss nehmen kann, schon zu denken geben kann.

Daher nochmal: Vandit hat m.E. recht, wenn er dich letztlich dann doch an einen Anwalt verweist, der sich vor deinen Karren spannt, und die Behörden-Begründung mal rechtlich einordnet.
Melden
rayer
Sagen wir mal, die 3 Akte sind in der 4. Zeile erledigt.
Melden
Vandit
Ich halte diesen ellenlangen Sermon - noch dazu dreimal eingestellt - eben ausdrücklich für nicht nur überflüssig, sondern auch solche Tipps wie Zweitwohnsitz und Wegziehen für "nicht hilfreich", sondern eher fragwürdig.
Zum einen erheben inzwischen viele Gemeinden Steuern für einen Zweitwohnsitz und zum anderen ist der Tipp Wegziehen nicht nur aufgrund des Wohnungsmangels Unsinn und auch nichts, was man nebenbei durchzieht. Zudem kostet ein Umzug viel Geld, was bei den erwähnten Umständen der Fragenstellerin evtl. gar nicht vorhanden ist.
Melden