Arbeitsunfähigkeit
Guten Abend, meine Mitarbeiterin,die seid 15.02. in meinem Kleinbetriebe beschäftigt ist, ist seid dem 22.03 bis voraussichtlich 02.05 Arbeitsunfähig. Der Arbeitsvertrag ist noch nicht Unterschrieben.Wie sind die rechtlichen Grundlagen für eine Kündigung.In Arbeitsvertrag wäre eine Probezeit von 6 Monaten vorgesehen.
Im voraus besten Dank für Ihre Antwort
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