Arbeitgeber zieht zuviel genommen Urlaub vom Gehalt ab
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mich mit einer 14 tägigen Frist zum 14.5.2020 gekündigt. Ich fing zum 1.1.2020 bei dem Unternehmen an, direkt bei beginn wurde mir nahe gelegt das ich meinen Jahres Urlaub verplanen soll.
Nach Möglichkeit da wo nicht andere Kollegen sich im Urlaub befinden.
Leider ist durch die Corona Krise der Umsatz stark zurück gegangen,und somit wurde ich zum oben genanten Zeitpunkt gekündigt.
Ich habe bereits 3 Wochen Urlaub in dieser Zeit genommen, 1 Woche im Februar, sowie 2 Wochen im April.
Dieser Urlaub wurde in der Urlaubsplanung berücksichtigt, und auch von der Personalverwaltung vor Antritt genehmigt.
Als ich jetzt zum Monatsende meine Gehaltsabrechnung bekommen habe wurden mir 5 zuviel genommene Urlaubstage vom Gehalt abgezogen .
Meine Frage ist ob dies Recht ist ?
Vielen Dank für die Antworten
Grüße
Mein Arbeitgeber hat mich mit einer 14 tägigen Frist zum 14.5.2020 gekündigt. Ich fing zum 1.1.2020 bei dem Unternehmen an, direkt bei beginn wurde mir nahe gelegt das ich meinen Jahres Urlaub verplanen soll.
Nach Möglichkeit da wo nicht andere Kollegen sich im Urlaub befinden.
Leider ist durch die Corona Krise der Umsatz stark zurück gegangen,und somit wurde ich zum oben genanten Zeitpunkt gekündigt.
Ich habe bereits 3 Wochen Urlaub in dieser Zeit genommen, 1 Woche im Februar, sowie 2 Wochen im April.
Dieser Urlaub wurde in der Urlaubsplanung berücksichtigt, und auch von der Personalverwaltung vor Antritt genehmigt.
Als ich jetzt zum Monatsende meine Gehaltsabrechnung bekommen habe wurden mir 5 zuviel genommene Urlaubstage vom Gehalt abgezogen .
Meine Frage ist ob dies Recht ist ?
Vielen Dank für die Antworten
Grüße
Antworten (1)
Wenn Dein AG Dir mehr freie Tage gewährt, als Dir zustehen, dann ist das ganz alleine sein unternehmerisches Risiko. Er kann die Tage nicht im Nachhinein als "unbezahlten Urlaub" deklarieren. Das verkürzt de facto in unzulässiger Weise die Kündigungsfrist.
Es ist "nicht Recht" und Dir steht das reguläre Gehalt zu. Ich würde das auf jeden Fall einfordern. Vielleicht war es einfach ein Versehen. Weigert sich der AG dann, kann man das auch einklagen (es sei denn, Du hoffst auf Wiedereinstellung und willst Streit vermeiden - nach einer Klage hat sich so was in der Regel für alle Zeit erledigt)
Es ist "nicht Recht" und Dir steht das reguläre Gehalt zu. Ich würde das auf jeden Fall einfordern. Vielleicht war es einfach ein Versehen. Weigert sich der AG dann, kann man das auch einklagen (es sei denn, Du hoffst auf Wiedereinstellung und willst Streit vermeiden - nach einer Klage hat sich so was in der Regel für alle Zeit erledigt)