arbeitsamt
hallo ich habe da eine sehr schwierige frage meine freundin ist arbeitslos und hat eine 8 monate alte tochter. da meine freundin vor längere zeit ein erbe bekommen hat und es fest gelegt ist nicht dran kommt hat das arbeitsamt gemeint alle leistungen zu streichen bis sie das geld ausgegeben hat und darunter ist auch die krankenversicherung . da sie aber an das geld nicht dran kommt hat sie kein geld zum leben auser das kindergeld und bis dezember noch ihr muttergeld . was kann man da machen
Antworten (5)
So, deine Freundin ist arbeitslos. Aber du bist nicht einmal in der Lage, uns mitzuteilen, ob sie ALG I bekommen kann. Der Frage nach vermutlich nicht, aber die Arbeitsagentur (Arbeitsamt gibt es nicht mehr, auch gut zu wissen) geht davon aus, dass man an sein angelegtes Geld immer herankommen kann, auch wenn man 50% Verlust dabei macht, wie z.B. beim Rückkauf einer Lebensversicherung. Das ist denen egal.
Leider ist ein erhaltenes Erbe als Vermögen bei den Ämtern anrechenbar. Ob fest angelegt oder bar bekommen. Hätte man z.b. über den Namen des Bruders, Onkels etc. anlegen sollen!! Sparbuch..... Dann klappt´s auch weiterhin mit dem Geld.... Auch Zuwendungen, bei Hartz iV auf´s eigene Konto wird angerechnet!!...
Ausser bei ALG 1. Man könnte dennoch versuchen, mit dem Geldinstitut, Versicherung zu reden um an das Geld zu kommen. Hier wäre ein guter Anwalt zu empfehlen! Evtl. über Prozesskosten Hilfe. Kostet dann erst einmal nichts.