Alle Fragen von "Eivenhh"
Alle Antworten von "Eivenhh"
Leider ist ein erhaltenes Erbe als Vermögen bei den Ämtern anrechenbar. Ob fest angelegt oder bar bekommen. Hätte man z.b. über den Namen des Bruders, Onkels etc. anlegen sollen!! Sparbuch..... Dann klappt´s auch weiterhin mit dem Geld.... Auch Zuwendungen, bei Hartz iV auf´s eigene Konto wird angerechnet!!...
Kann ich ohne Begründung ablehnen, wenn ich vom Arbeitsamt ein Stellenangebot bekomme?
Leider nein!!
Mann kann aber ein bisschen von sich aus "nachhelfen" um diese Stelle oder eine Fortbildung nicht zu bekommen. Hat bis jetzt immer funktioniert... War pünktlich, ehrlich und stets interessiert. You know!!