Arbeitsanweisung und Rechtsverstoß
Hallo, ich habe die (mündliche) Arbeitsanweisung erhalten den Datenschutz zu verletzen. Da darauf empfindliche Strafen (300.000 EUR bzw. 2 Jahre Freiheitsentzug) stehen, habe ich meine Bedenken per Mail mitgeteilt und mir die Anweisung erneut bestätigen lassen. Bin ich dadurch abgesichert? Bei Nichtausführung habe ich ernste Bedenken meinen Job zu verlieren.
Antworten (3)
Damit bist du abgesichert.
Durch den Email-Verkehr ist nachweisbar, dass sowohl dir als auch deinem Vorgesetzten der Rechtsbruch klar wahr und nicht aus Unwissenheit geschah.
Damit habt ihr den Beweis für eine vorsätzlichen Rechtsverstoss erbracht und mögliche Gründe der Strafminderung "sicher" ausgeschlossen.
Wenn einem der Rechtsverstoss klar ist, darf man ihn auch nicht begehen, wenn er befohlen ist.
Durch den Email-Verkehr ist nachweisbar, dass sowohl dir als auch deinem Vorgesetzten der Rechtsbruch klar wahr und nicht aus Unwissenheit geschah.
Damit habt ihr den Beweis für eine vorsätzlichen Rechtsverstoss erbracht und mögliche Gründe der Strafminderung "sicher" ausgeschlossen.
Wenn einem der Rechtsverstoss klar ist, darf man ihn auch nicht begehen, wenn er befohlen ist.
Du darfst keine Arbeitsanweisungen befolgen, die einen Straftatbestand beinhalten. Wenn dir eine Kündigung ausgesprochen wird, weil du nicht nach dieser Arbeitsanweisung verfährst, gewinnst du vor dem Arbeitsgericht.
Meine Frage: In welcher Form hat dein Chef die Arbeitsanweisung erneut bestätigt? Wieder mündlich? Wenn ja, dann fordere von ihm dies schriftlich, damit du etwas in der Hand hältst. Hast du es jetzt schon schriftlich, prima. Da kann er sich nachher nicht herausreden.
Mein Tipp: Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, mit diesem Schriftstück, und lass dich beraten.
Meine Frage: In welcher Form hat dein Chef die Arbeitsanweisung erneut bestätigt? Wieder mündlich? Wenn ja, dann fordere von ihm dies schriftlich, damit du etwas in der Hand hältst. Hast du es jetzt schon schriftlich, prima. Da kann er sich nachher nicht herausreden.
Mein Tipp: Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, mit diesem Schriftstück, und lass dich beraten.
Ogottogott: ein whistleblower! So einen Mitarbeiter wünscht sich jeder. Aber im Ernst: Wenn es um compliance-Themen geht, ist zwar einerseits Vorsicht angesagt. Andererseits musst du abwägen: ist es ein so eindeutiger Verstoß, dass später jeder erkennt, das du das nicht hättest tun dürfen, oder musstest du Experte sein, um es festzustellen. Wenn du Sachbearbeiter bist liegt die Latte für dich niedriger, als wenn du Geschäftsführer bist. Es spielen viele Faktoren eine Rolle. Nur eins ist sicher: wenn herauskommt, dass dir der Regelverstoß bewusst war, dann kannst du dich nicht auf einen Dritten beziehen. Daher ist es immer falsch, derartige Dinge schhriftlich zu machen.