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Gast

Arbeitsaufnahme nach ALGII

Nach meinem BWL-Masterstudium war ich drei Monate auf ALGII. Am 15.7. habe ich eine Arbeit aufgenommen und am 29.7. mein erstes (1/2) Gehalt bekommen.
Vor Arbeitsbeginn mußte ich mehrere Anzüge, Hemden, Schuhe und Krawatten kaufen (Bedingung) und eine Monatsfahrkarte für 257 Euro. Trotzdem will man vom Amt die komplette Leistung für den Monat Juli (da durch das Gehalt überzahlt) zurück und auch noch in einer Summe. Das nächste Gehalt gibt es Ende August und hiervon muß ich die o. g. Schulden bezahlen, da ich mir das Geld für die Kleidung geliehen habe.
Frage beantworten Frage Nummer 3000005685 Frage melden

Antworten (8)
Gast
Hättest Du Deinen Chef bzw die Buchhaltung gebeten, das Gehalt erst am 1.8. zu überweisen, hättest Du für den Juli nichts zuruck zahlen müssen.
Diese Praxis der AGs ist nicht nur meiner Auffassung nach Gesetzwidrig. Wer so schnell wie möglich, also noch vor Beginn des neuen Monats, eine Arbeit aufnimmt, wird bestraft. Wer zum ersten eines Monats anfängt und die Firma macht mit und rechnet dann (Eigentlich normal) erst im nächsten Monat ab, der hat einen immensen Vorteil. Ggfls bekommt er am Monatsende sogar noch mal volles Geld von der Arge, um seine Miete und anderes bezahlen zu können, und dann zwei Tage später sein erstes volles Gehalt. Und da wird dann oft nicht sanktioniert.
Ein Irrsinn. So war die "Förderung" , um Arbeit aufzunehmen, ursprünglich nicht gedacht
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cassy62
ing793 , Sie irren sich. Das Zuflussprinzip gilt nicht nur bei zufälligen Zahlungen, sondern auch bei der Arbeitsaufnahme. Das bedeutet, wenn Sie zum Anfang des Monats vom Jobcenter Unterhalt erhalten haben und zum Monatsende Ihr erstes Gehalt überwiesen bekommen, haben Sie zweimal für denselben Monat Bezüge erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, dass mit dem Gehalt, der Folgemonat bezahlt wird.

Und bevor Sie jetzt sagen "Unsinn", bitte ich Sie, sich zu informieren. Ich spreche übrigens aus eigener Erfahrung. Ich habe zum 1.7. eine kurzfristige Tätigkeit aufgenommen. Das Jobcenter hatte für Juli den Unterhalt gezahlt. Als ich zum Ende Juli Gehalt erhielt, hat mir das Jobcenter mitgeteilt, dass es 600,00 Euro zurückhaben möchte, da ich ja zweimal im Juli Bezüge erhalten habe. Ich würde jetzt finanziell besser dastehen, wenn ich diese Stelle nicht angenommen hätte. Wäre das Gehalt am 01.08. auf meinem Konto eingegangen, hätte das Jobcenter keinen Anspruch auf Rückzahlung gehabt. Auf meine Einwände hat mit die Mitarbeiterin der Leistungsabteilung geraten, bei Arbeitsaufnahme mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass das erste Gehalt erst zum 1. des Folgemonats gezahlt wird.
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Gast
Hola Cassy62,

Sic est. Genau so ist es. Genau den Fall habe ich auch mal erlebt.

Zu Ing: § 1: ein Ing hat immer Recht. §2: Sollte Ing mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Der Mann steht mittlerweile bei mir weitgehend auf der Ignoreliste, weil er in weit mehr als der Hälfte seiner Beiträge Unsinn erzählt, bzw sogar bewusst lügt.

Cassy, in Deinem Fall ein Tipp: Nichts zurück zahlen. Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Soll die Arge doch vor dem Sozialgericht klagen. Die Arge oder das Jobcenter klagt aber nicht. Die wissen, dass sie da verlieren.
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cassy62
Hola Celsete,
danke für Deine Bestätigung. Den Gedanken, Einspruch einzulegen, habe ich auch in Erwägung gezogen. Es existiert jedoch ein Urteil des BSG, welches das Zuflussprinzip als rechtens erklärt hat. Es ist leider so, dass Recht und Gerechtigkeit nicht immer Hand in Hand gehen.
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Cassy62,
Selbst wenn ein Gericht in irgendeinem Fall mal so entschieden hat, wird Unrecht nicht automatisch zu geltendem Recht. Sonst bräuchten wir gar keine Gerichte mehr, es gäbe keine Revisionsverfahren...
Grundsätzlich: Erstens: Die Arge oder das Jobcenter hat den Lebensunterhalt zu sichern. Zweitens: Sie sollen neben fordern auch fördern, nämlich eine Arbeitsaufnahme.
Wenn man das tut und verdient etwas, dürfen die - durchaus berechtigt - weitere Leistungen streichen.
Sie dürfen aber nicht rückwirkend zurückfordern, und jemanden, der durch Arbeitsaufnahme deswegen die kommende Miete nicht zahlen kann zum Hungern zwingen.
Sie versuchen es immer wieder, haben die in dem Fall, der mir bekannt ist auch versucht. Letztendlich haben sie aber dann stillschweigend auf die Rückforderung verzichtet, weil klar war, dass das Gesetz in dem Punkt falsch interpretiert wird.
Auch in meinem Fall war die Rede davon, den Arbeitgeber zu überzeugen, erst am ersten des Folgemonats statt am 30. zu überweisen. Es kann aber nicht angehen, dass ein Stichtag mehrere hundert Euro Nachteil oder Vorteil für jemanden sein kann. Die zu mildernde Bedürftigkeit kann nicht rückwirkend negiert werden.
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Ing.

Du nervst.
Bezahlst Du Deine Miete rückwirkend? Kannst Du beim Discounter anschreiben lassen und am Monatsende bezahlen?
Du denkst nicht nach. Der Grundsatz ist, man muss seinen Lebensunterhalt gesichert haben muss.
Und weder Arge noch Jobcenter dürfen dagegen verstossen.
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Gast
Ing, ich versuche es Dir mal ganz langsam zu erklären:
Die Arge muss den Lebensunterhalt sichern.
Dazu gibt mir die Arge am 1. sagen wir mal 1000 Euro für mich, meine Frau und die Miete. Davon kann ich dann auch noch was zu essen kaufen.
Ich finde eine Arbeit. Fange am 15. an zu arbeiten, und verdiene in den folgenden zwei Wochen etwa 1000 Euro.
Die Firma will mir einen Gefallen tun, weil ich vorher arbeitslos war, und überweist am 30. des laufenden Monats. Damit ich die Miete für kommenden Monat bezahlen kann.
Das Jobcenter kontrolliert die Kontoauszüge und sagt, das Geld hätte ich ja für den Monat vorher bekommen. Verlangt 1000 Euro zurück.
Folge: Ich gebe meinen Verdienst also komplett zurück an das Amt, kann am 1. meine Miete nicht bezahlen, und habe ab da bis zum Monatsende nichts mehr zu futtern.
Ich muss also sofort einen neuen Antrag stellen, weil ich bedürftig bin.
So eine idiotische Denkweise herrscht in manchen Ämtern wirklich vor, bei Dir ja auch. So war das Hartz IV Gesetz ursprünglich aber nicht gedacht.
Es ist Tatsache, dass einige wenige wohlgesinnte Mitarbeiter eines Jobcenters wirklich den Rat geben, den Arbeitgeber aufzufordern, frühestens am ersten des Folgemonats zu überweisen, weil es den vorher Arbeitslosen sonst in massive finanzielle Probleme stürzt.
Ich habe sowas sogar schriftlich per Mail auf meinem Computer gespeichert.
Dass Du, Ing, da überhaupt keine Ahnung hast kann ja passieren. Dass Du aber das Gegenteil behauptest und somit lügst ist überflüssig wie ein Kropf.
Wer sich wehrt, wird allermeistens in Ruhe gelassen.
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Tsarina
Halli hallo, und wie ist das wenn ich am 29.02.1016 (Schaltjahr, falls sich jemand wundert) H4 bekommen habe und mein Lohn am 30.03.2016 kam?
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