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ing793 , Sie irren sich. Das Zuflussprinzip gilt nicht nur bei zufälligen Zahlungen, sondern auch bei der Arbeitsaufnahme. Das bedeutet, wenn Sie zum Anfang des Monats vom Jobcenter Unterhalt erhalten haben und zum Monatsende Ihr erstes Gehalt überwiesen bekommen, haben Sie zweimal für denselben Monat Bezüge erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, dass mit dem Gehalt, der Folgemonat bezahlt wird.
Und bevor Sie jetzt sagen "Unsinn", bitte ich Sie, sich zu informieren. Ich spreche übrigens aus eigener Erfahrung. Ich habe zum 1.7. eine kurzfristige Tätigkeit aufgenommen. Das Jobcenter hatte für Juli den Unterhalt gezahlt. Als ich zum Ende Juli Gehalt erhielt, hat mir das Jobcenter mitgeteilt, dass es 600,00 Euro zurückhaben möchte, da ich ja zweimal im Juli Bezüge erhalten habe. Ich würde jetzt finanziell besser dastehen, wenn ich diese Stelle nicht angenommen hätte. Wäre das Gehalt am 01.08. auf meinem Konto eingegangen, hätte das Jobcenter keinen Anspruch auf Rückzahlung gehabt. Auf meine Einwände hat mit die Mitarbeiterin der Leistungsabteilung geraten, bei Arbeitsaufnahme mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass das erste Gehalt erst zum 1. des Folgemonats gezahlt wird.