Arbeitssuchend melden
Mein Arbeitgeber ist insolvent. Muss ich mich jetzt direkt bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden?
Antworten (5)
In vielen Fällen wird bei einer Insolvenz das Unternehmen von einem sogenannten Insolvenzverwalter fortgeführt. Das kann für eine kurze Zeit so sein oder aber über einen langen Zeitraum hinweg. Ab und an werden Unternehmen auch komplett unter anderer Leitung dauerhaft fortgeführt. Ist dies der Fall, so gelten auch die Arbeitsverhältnisse weiter, bis ggf. eine Kündigung ausgesprochen wird.
Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss man aktiv werden. Auch wenn sich die Insolvenz bereits angekündigt hat, gilt der Tag des Kündigungszugangs als Stichtag. Nun sollte man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden und sich arbeitslos bzw. auch arbeitssuchend melden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann aber auch bei Anmeldung der Insolvenz mit der Arbeitsagentur sprechen und sich beraten lassen.