wokk
Arbeitsunfall oder doch nicht?
Hallo,
eines meiner Kinder arbeitet im Aussendienst (wochenweise) und hat sich jetzt eine Lebensmittelvergiftung (Muscheln) zugezogen.
Kann dies als Arbeitsunfall gewertet werden oder ist Essen Privatsache?
eines meiner Kinder arbeitet im Aussendienst (wochenweise) und hat sich jetzt eine Lebensmittelvergiftung (Muscheln) zugezogen.
Kann dies als Arbeitsunfall gewertet werden oder ist Essen Privatsache?
Antworten (31)
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Mitarbeiter während seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet und dieser zu einem Gesundheitsschaden führt (§ 8 SGB VII).
Versichert ist nur der Weg vom Arbeitsplatz in die Pause und zurück zum Arbeitsplatz.
Im November 2012 urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg z. B., dass das Essen in einer Betriebskantine grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert ist (Az: L 6 U 1735/12)
Versichert ist nur der Weg vom Arbeitsplatz in die Pause und zurück zum Arbeitsplatz.
Im November 2012 urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg z. B., dass das Essen in einer Betriebskantine grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert ist (Az: L 6 U 1735/12)
Soll diese Frage ein allgemeiner Wissenstest sein, eine Scherzfrage oder tatsächlich eine ernstgemeinte Frage?
Hallo BlueWolf.
Ich wiederhole meine Frage noch einmal:
Eines meiner Kinder arbeitet im Aussendienst (wochenweise) und hat sich jetzt eine Lebensmittelvergiftung (Muscheln) zugezogen.
Zur weiteren Erklärung: Die 'Kantine' ist 500 km von meinem Kind entfernt und es kann dort nicht essen gehen, weil es wegen Kundendienstes die ganze Woche vom Firmensitz abwesend ist . . .
Ich wiederhole meine Frage noch einmal:
Eines meiner Kinder arbeitet im Aussendienst (wochenweise) und hat sich jetzt eine Lebensmittelvergiftung (Muscheln) zugezogen.
Zur weiteren Erklärung: Die 'Kantine' ist 500 km von meinem Kind entfernt und es kann dort nicht essen gehen, weil es wegen Kundendienstes die ganze Woche vom Firmensitz abwesend ist . . .
Und auch ich wiederhole mich "Versichert ist nur der Weg vom Arbeitsplatz in die Pause und zurück zum Arbeitsplatz."
Das Essen ist Privat.... Wenn die Lebensmittelvergiftung EINDEUTIG dem Restaurant zuzuordnen ist, kannst du hier Ansprüche geltend machen.
Das Essen ist Privat.... Wenn die Lebensmittelvergiftung EINDEUTIG dem Restaurant zuzuordnen ist, kannst du hier Ansprüche geltend machen.
Dann scheinst du die Frage ernst zu meinen:
Eine Lebensmittelvergiftung ist eine Erkrankung.
Eine Erkrankung ist nie ein Unfall und somit auch kein Arbeitsunfall.
Das gilt doppelt, da Essen immer Privatsache ist, sogar wenn dies Essen in einer Betriebskantine stattfindet, was bei deinem Kind nicht der Fall war.
Da dein Kind aufgrund der Entfernung nicht in der Kantine essen konnte, wäre selbst ein Unfall auf dem Weg zum Essen kein Arbeitsunfall.
Unter diesen Umständen wäre selbst der Weg in ein Restaurant, in eine Imbissbude etc. eine Privatangelegenheit.
Eine Lebensmittelvergiftung ist eine Erkrankung.
Eine Erkrankung ist nie ein Unfall und somit auch kein Arbeitsunfall.
Das gilt doppelt, da Essen immer Privatsache ist, sogar wenn dies Essen in einer Betriebskantine stattfindet, was bei deinem Kind nicht der Fall war.
Da dein Kind aufgrund der Entfernung nicht in der Kantine essen konnte, wäre selbst ein Unfall auf dem Weg zum Essen kein Arbeitsunfall.
Unter diesen Umständen wäre selbst der Weg in ein Restaurant, in eine Imbissbude etc. eine Privatangelegenheit.
Ach ja. Außendienst und Kantine schließen sich auch nicht aus.
Auch wenn man im Außendienst ist, kann man in der Kantine des besuchten Kunden essen.
Dann würde wahrscheinlich ein Unfall auf dem Weg zum Essen, wieder ein Arbeitsunfall sein.
Auch wenn man im Außendienst ist, kann man in der Kantine des besuchten Kunden essen.
Dann würde wahrscheinlich ein Unfall auf dem Weg zum Essen, wieder ein Arbeitsunfall sein.
So leicht ist das nicht.
Da wir nicht wissen in welchem Bereich Aussendienst sich wokks Sohn befindet, ist alles nur wage.
Sollte er im Lebensmittelbereich als Koster oder Prüfer o.ä. arbeiten wäre eine Vergiftung im Ramen seiner Tätigkeit schon als Arbeitsunfall zu werten.
Da wir nicht wissen in welchem Bereich Aussendienst sich wokks Sohn befindet, ist alles nur wage.
Sollte er im Lebensmittelbereich als Koster oder Prüfer o.ä. arbeiten wäre eine Vergiftung im Ramen seiner Tätigkeit schon als Arbeitsunfall zu werten.
https://www.hfwu.de/fileadmin/user_upload/Arbeitssicherheit/Wissenswertes/Unfallversicherungsschutz/VersicherungsschutzNahrung.pdf
In diesem Link wird ganz gut erklärt, in welchen Ausnahmefällen auch die Nahrungsaufnahme in den Versicherungsschutz fällt. So wie du es beschreibst ist das bei dir wohl eher nicht der Fall.
Gute Besserung!
In diesem Link wird ganz gut erklärt, in welchen Ausnahmefällen auch die Nahrungsaufnahme in den Versicherungsschutz fällt. So wie du es beschreibst ist das bei dir wohl eher nicht der Fall.
Gute Besserung!
Hahaha, jetzt möchte ich doch ein wenig lachen weil:
StechusKaktus schrieb:
So wie du es beschreibst ist das bei dir wohl eher nicht der Fall.
Gute Besserung!
Hahahaha - Cordelier ist nicht mein Sohn!
Übrigens . . . warum sollte es ein Sohn sein? Hab ich nicht geschrieben . . . !
StechusKaktus schrieb:
So wie du es beschreibst ist das bei dir wohl eher nicht der Fall.
Gute Besserung!
Hahahaha - Cordelier ist nicht mein Sohn!
Übrigens . . . warum sollte es ein Sohn sein? Hab ich nicht geschrieben . . . !
Was ist das für eine Sch...materie.
Gerade bei dem verlinkten Dokument ist die Rede davon, dass Verschiedenes im Bereich Essen und Trinken nicht zu den versicherten Tätigkeiten gehört, darunter Vergiftungen.
Dann kommt es zu Ausnahmedefinitionen, bei denen Essen und Trinken, sowie Vorbereitungen, doch zum versicherten Umfeld gehören, mit ein paar sparsamen Beispielen.
Nun ist aber, soweit mir bekannt, eine (Lebensmittel)vergiftung, vom Grund aus kein Unfall, da kein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, vorliegt.
Zeitlich gegrenzt: Vergiftung setzt langsam ein, durch Verdauung.
Von außen wirkend: Die meisten Menschen verdauen innerlich.
Wieso reden die dann vorher von Vergiftungen, geht es da wohl eher um "plötzliche" Vergiftungen wie Säure geschluckt?
Gerade bei dem verlinkten Dokument ist die Rede davon, dass Verschiedenes im Bereich Essen und Trinken nicht zu den versicherten Tätigkeiten gehört, darunter Vergiftungen.
Dann kommt es zu Ausnahmedefinitionen, bei denen Essen und Trinken, sowie Vorbereitungen, doch zum versicherten Umfeld gehören, mit ein paar sparsamen Beispielen.
Nun ist aber, soweit mir bekannt, eine (Lebensmittel)vergiftung, vom Grund aus kein Unfall, da kein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, vorliegt.
Zeitlich gegrenzt: Vergiftung setzt langsam ein, durch Verdauung.
Von außen wirkend: Die meisten Menschen verdauen innerlich.
Wieso reden die dann vorher von Vergiftungen, geht es da wohl eher um "plötzliche" Vergiftungen wie Säure geschluckt?
Meine Frage bezog sich auf das von Stechus verlinkte Dokument, nicht auf deinen Fall.
Pizza Vongole? Naja, Lotterien sind von den Versicherungen immer ausgeschlossen.
Essen ohne Gewähr.
Pizza Vongole? Naja, Lotterien sind von den Versicherungen immer ausgeschlossen.
Essen ohne Gewähr.
Dir werde ich nochmal helfen...
Erst jammerst du rum und dann machst du dich über meinen Beitrag lustig.
Frechheit!
Erst jammerst du rum und dann machst du dich über meinen Beitrag lustig.
Frechheit!
Hallo Stechus.
Ich ging davon aus, dass deine Antwort an Cordelier genau drüber ging.
Deswegen musste ich lachen.
Nicht über dich, sondern über die Situationskomik . . .
Also lach auch und alles ist gut!
Ich ging davon aus, dass deine Antwort an Cordelier genau drüber ging.
Deswegen musste ich lachen.
Nicht über dich, sondern über die Situationskomik . . .
Also lach auch und alles ist gut!
In solchen überaus komplizierten Fällen voller menschlicher Tragik erteilt die zuständige Berufsgenossenschaft derartig erschöpfend Auskunft, dass sich die Frage stellt, warum Du hier diese Frage stellst.
Ich frage dort, wo ich eine neutrale - und nicht nur für dich - eine kompetente Antwort erwarten kann.
Link.
solitude, wir sollten wokk danken, ob seiner Frage, das für uns auf ewigen Zeiten die Gewissheit besteht auf bestehende Probleme dieser Art mit bestem Gewissen, welches auch gar keine andere Sichtweise erlaubt, ob Sohn, Tochter, oder... in Bezug auf diesen Thread, zu verweisen dürfen.
Welche Decke von welchem Kopf?
Rentier, diese Antwort hat keinen Bezug. Versuch es später noch einmal.
Rentier, diese Antwort hat keinen Bezug. Versuch es später noch einmal.
Meinst du die Decke unter der, volksmundartig, gewisse Gruppierungen stecken, welche gesetzeswiedrige Handlungen planen, vorbereiten oder sogar im verborgenen begehen, und die nun mit dem abziehen derselben enternt sind?
Keine Zeit, habe technische Probleme.
Zur Frage Unfall oder nicht. Meine private Krankenkasse hat eine Lebensmittelvergiftung als ein plötzlich einwirkendes Ereignis, ähnlich einem Unfall, eingestuft und die Behandlung meines Sohnes während der Wartezeit bezahlt.
Auch wenn ich die korrekte Antwort darauf nicht weiß (weil ich auch denke, dass es Auslegungssache ist), würde ich eher meinen, dass die Situation nicht als Arbeitsunfall gewertet wird. Dennoch ist es einen Versuch wert, dies in der Form an geeigneter Stelle zu beschreiben.