Wer übernimmt die Kosten wenn man das Auto des Chef über die Arbeit kaputt macht(Unfall)
Also ich habe als Lieferant gearbeitet und das Auto von meinem Chef gefahren, da er mir seins gab um für Ihn zu liefern. Ich hatte dann ein Unfall wobei das Auto kaputt ging(wirtschaftlicher Totalschaden). Zudem lief das Auto nicht über die Firma somit war es sein Privatwagen. Er möchte jetzt von mir Geld, undzwar so viel wie das Auto ungefähr gekostet hat. Was kann ich tun?
Antworten (8)
Wenn du einen Unfall während der Arbeit verursachst, sollte dies m.M. nach die Firma bezahlen. Es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Aber wenn du mit diesem Problem nicht zu einem Anwalt gehst, bist du selber Schuld, wenn du auf dem Geld sitze bleibst.
Aber wenn du mit diesem Problem nicht zu einem Anwalt gehst, bist du selber Schuld, wenn du auf dem Geld sitze bleibst.
Es handelt sich um eine Dienstfahrt. Erfolgte diese "aufgrund einer betrieblichen Veranlassung oder auf direkte Weisung des Arbeitgebers", muss dieser für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dein Chef ist für Dich der Repräsentant des Arbeitgebers. Er hat Dir gegenüber das Weisungsrecht. Und er hat Dich angewiesen, mit einem bestimmten Auto auszuliefern.
Damit bist Du prinzipiell 'raus aus der Haftung.
Es sei denn, Du hast den Unfall fahrlässig verursacht:
- bei mittlerer Fahrlässigkeit kannst Du nach meinem Verständnis etwa bis zur Höhe einer fiktiven Selbstbeteiligung bei einer Kasko-Versicherung in Regress genommen werden.
- bei grober Fahrlässigkeit kann die Firma Dich in etwa bis zur Höhe von drei Monatsgehältern in Regress nehmen.
Wie Dein Chef das dann mit der Firma klärt, ist dann sein Problem.
Allerdings ist das Verhältnis zu Deinem Chef nunmehr - sagen wir - vorbelastet. So leid mir das tut, das sagen zu müssen: dort hast Du keine Zukunft mehr, such Dir was Neues, und zwar so schnell wie möglich.
Dein Chef ist für Dich der Repräsentant des Arbeitgebers. Er hat Dir gegenüber das Weisungsrecht. Und er hat Dich angewiesen, mit einem bestimmten Auto auszuliefern.
Damit bist Du prinzipiell 'raus aus der Haftung.
Es sei denn, Du hast den Unfall fahrlässig verursacht:
- bei mittlerer Fahrlässigkeit kannst Du nach meinem Verständnis etwa bis zur Höhe einer fiktiven Selbstbeteiligung bei einer Kasko-Versicherung in Regress genommen werden.
- bei grober Fahrlässigkeit kann die Firma Dich in etwa bis zur Höhe von drei Monatsgehältern in Regress nehmen.
Wie Dein Chef das dann mit der Firma klärt, ist dann sein Problem.
Allerdings ist das Verhältnis zu Deinem Chef nunmehr - sagen wir - vorbelastet. So leid mir das tut, das sagen zu müssen: dort hast Du keine Zukunft mehr, such Dir was Neues, und zwar so schnell wie möglich.
Der Chef hat dir sein Auto überlassen. Da solltest du bei deiner Haftpflichtversicherung anfragen.
Warum hat dein Chef keine Vollkasko? Zu geizig oder mittellos?
Es scheint aber, dass er zu geizig ist und du eine gute Rechtschutzversicherung benötigst!
Warum hat dein Chef keine Vollkasko? Zu geizig oder mittellos?
Es scheint aber, dass er zu geizig ist und du eine gute Rechtschutzversicherung benötigst!
"das Auto des Chef" klingt nach Arbeitnehmer.
Ein Selbstständiger würde doch 1. mein Auftraggeber sagen und 2. nicht mit dem Wagen des Auftragsgeber fahren.
Kann natürlich Scheinselbstständigkeit sein.
Ein Selbstständiger würde doch 1. mein Auftraggeber sagen und 2. nicht mit dem Wagen des Auftragsgeber fahren.
Kann natürlich Scheinselbstständigkeit sein.
Dann bitte doch deinen Chef mal sehr höflich darum, Dir zu erläutern, aus welcher Anspruchsgrundlage er einen Schadenersatzanspruch gegen Dich herleiten will. Sag einfach, Deine Haftplfichtversicherung braucht das schriftlich von ihm, bevor sie den Antrag bearbeiten kann. Oder verweise ihn gleich an Deine Haftpflichtversicherung, die den Schaden garantiert nicht regulieren wird. Dabei dürfte Dein Chef erkennen, dass er gar keine Anspruchsgrundlage gegen Dich hat. Wenn Du vorsätzlich (Auto mit Absicht geschrottet) oder grob fahrlässig (Handy am Steuer, stinkbesoffen) gehandelt hast, sähe das etwas anders aus.
@ wokk: Die private Haftpflicht übernimmt keine Schäden, die durch den Gebrauch eines PKW entstanden sind (sog. Benzinklausel).
Was die Sache angeht, stimme ich dem ing zu. Mein Rat: Geh zum Anwalt und lass dich beraten.
Was die Sache angeht, stimme ich dem ing zu. Mein Rat: Geh zum Anwalt und lass dich beraten.