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Gast

Artikel verkauft trotz mündlicher Absprache – welche Rechte habe ich?

Ich hatte Interesse an einem Regal eines Facebookmitgliedes bei Facebook kleinanzeigen. Habe mit dem Verkäufer abgesprochen, ob es ok für ihn ist, wenn ich die Kaufentscheidung am nächsten Tag mitteile dieser sagte mir zu das es für ihn ok ist. Jetzt hat er das Regal an jemand anderen verkauft. Kann ich rechtlich vorgehen?
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Antworten (12)
Skorti
Ja, du kannst dich recht(lich) schön ärgern ...

Abgesehen davon, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, der Verkäufer hat dir ja nicht mal zugesagt, den Artikel zurückzuhalten. Er hat dir ja, deiner Aussage nach nur gesagt, es wäre ihm egal, wann du dich entscheidest.

Auf die Idee zu kommen hier zu klagen, wegen was denn?
Ist dir ein Schaden entstanden? Hast du schon vorsorglich die Goldbarren bestellt, die du in dem Regal lagern willst?
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StechusKaktus
Versetze dich nur eine Sekunde in den Verkäufer und überlege, wie du an seiner Stelle entschieden hättest. Was könnte es denn überhaupt für einen Grund geben, das Regal nicht an denjenigen zu verkaufen, der es zuerst kaufen will? Was sollte es für einen Grund geben, es wegen irgendwelchen Zauderern nicht zu tun?

Ich nehme an du bist ein verwöhntes Einzelkind? Willkommen in der Realität. Und wenn du mal richtig Spass haben willst, dann gehst du in dieser Angelegenheit zu einem Anwalt.
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Urweisse
Und dann wundert man sich dass unsere Gerichte wegen solch einem Quatsch überlastet sind..
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RobFreeman
Um juristisch Vorgehen zu können, müsste ein Kaufvertrag nach den §§145 ff., 433 BGB entstanden sein.
Ein Kaufvertrag besteht demnach aus einem Angebot und deren Annahme.

Da in deinem Sachverhalt sowohl der Käufer (Du), als auch der Verkäufer kein rechtwirksames Angebot abgegeben hat, scheitert der (nicht-entstandene-)Kaufvertrag schon bei der Angebotserklärung.

Hättest Du gesagt, ich kauf den Schrank für X-Euro, und der Verkäufer eingewilligt hätte, könntest Du rechtlich vorgehen. Leider ist dies nicht der Fall, aber ich wünsch Dir noch viel Erfolg bei der Schrank-Suche.


Rob
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jaro
Ja natürlich. Verklagen! So ein gemeiner Schuft.
Wenn er sagt, es ist ok, dass Sie noch zögern, dann ist das rechtsverbindlich. Der Mann gehört ins Gefängnis.
Sie haben mein ganzes Mitgefühl.
Überall lauern Betrüger, die zuerst ok sagen und dann einfach ihre Ware anderweitig verkaufen.
Es bricht mir das Herz.
Unsere Kirchengemeinde wird für Sie beten.
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Sgt_Hartman
jaro, du Dummkopf. Kennst du das Sprichwort "Nur wer früh Vögelt weckt den Wurm"?. Und deine Kirchengemeinde kann sich Wund beten und es ändert nix. tztztz
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Skorti
heißt es nicht:
Der frühe Wurm wird gevö....?
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Cheru
Dummkopf? Wirklich? Könnte es nicht auch im Bereich des Möglichen liegen, dass jaro gespottet hat und sein Spott trotz überdeutlicher Betonung nicht erkannt wurde?
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Lempel
Nein, es heißt »Früher hatte er einen Wurm, heute eine Made.«
Schade.
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Sgt_Hartman
Ja cheru, das liegt im Bereich des Möglichen, aber ist eher als Unwahrschlich einzustufen.
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Sgt_Hartman
äh Unwahrscheinlich, oder so ähnlich.
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Alienne
Nein, Sarge, nicht unwahrscheinlich, sondern so isses und du hast den "Spottknopf" von jaro nicht bemerkt, da gebe ich Cheru völlig recht. Jetzt gehe mal in dich :-)
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