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Gast

Wie komme ich aus meinem befristeten Mietvertrag in der WG raus?

Ich habe schon mehrere Nachmieter gefunden, nur passen diese den anderen Mitbewohnern nicht und deswegen ist da noch niemand eingezogen. Ist das überhaupt rechtens?
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Antworten (5)
Vandit
Klar ist es rechtens, dass Du die Kündigungsfrist einhältst. Ist natürlich blöd, wenn kein Nachmieter akzeptiert wird. Eine Pflicht dazu gibt es (für Dich leider) nicht.
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ingSND
Vielleicht prüfst du erstmal nach, ob die Befristung überhaupt zulässig ist.
Dafür muss es einen klar definierten Grund geben und der muss im Vertrag festgehalten sein. Ist das nicht der Fall, hast Du einen ganz normalen Mietvertrag und der kann immer mit drei Monaten Frist gekündigt werden.
Ist in dem Vertrag irgendwas von "möbliert" geschrieben? Dann reduziert sich die Kündigungsfrist, ich meine, auf zwei Wochen.
Je nach Länge des Mietverhältnisses kann es sich lohnen, das einfach von jemandem prüfen zu lassen, z.B Anwalt oder Verbraucherschutz
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Matthew
Auch gab es zumindest mal die Regelung, dass der Vermieter in der Regel bis zu 3 potentielle Nachmieter ablehnen, kann, den 4 aber nehmen muss. Oder aber sehr gute Gründe haben muss, warum er/sie so viele Kandidaten abgelehnt hat.
Zu meiner Studienzeit war das so und ich denke, da wird sich vermutlich seither nicht viel geändert haben.
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Skorti
@Matthew
An so etwas erinnere ich mich auch, dass war aber nicht in einem Gesetz so festgehalten, sondern es war eher so Brauch. Du konntest dem Vermieter nicht mit 4 absolut unzumutbare Nachmieter anbieten und der musste die letzte Pfeife nehmen. Wenn der Vierte nicht annehmbar war, war es das. (Außerdem musste der Vermieter nie einen Nachmieter akzeptieren, der konnte auf Erfüllung des Vertrages pochen.)
Dazu kommt noch, dass es hier gar nicht um den Vermieter geht, sondern um die Mitbewohner der WG. Die müssen mit Sicherheit keinen akzeptieren. Wie es mit befristeten Untermietverträgen aussieht ... ist eine andere Frage.
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Vandit
Es gab noch nie eine gesetzliche Regelung, nach der ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren musste. Und schon gar nicht die Verpflichtung, dann den vierten angebotenen Nachmieter annehmen zu müssen. Die Akzeptanz war lediglich Usus, und zwar bis zu einem BGH-Urteil, dass der Vermieter keine Pflicht zur Annahme hat.
Es kann natürlich auch vertraglich vereinbart werden, dass man durch Stellung eines genehmen Nachmieters vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag entlassen werden kann.
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