Max Schneider
Auf der Reeperbahn herscht ja Waffenverbot, wenn ich mich jetzt aber gegen Angreifer mit Pfefferspray wehre mache ich mich dann strafbar?
Antworten (8)
Da hilft ein Blick in das Strafgesetz: § 32 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dabei darf das mildeste, zur Verfügung stehende Mittel angewandt werden. Flucht kann zwar das mildeste Mittel sein, aber man muss nicht flüchten, weil Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.
Dabei darf das mildeste, zur Verfügung stehende Mittel angewandt werden. Flucht kann zwar das mildeste Mittel sein, aber man muss nicht flüchten, weil Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.
Ach neee? Da herrscht Waffenverbot? Und im Rest der Republik nicht? Was seid ihr beim Stern doch für Dummbatzen!
Das Thema "Pfefferspray" ist eine juristische Grauzone, da die Wirkstoffbestandteile nicht für die Anwendung am Menschen vorgesehen sind und daher als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet werden. Die Benutzung gegen Menschen ist - ungeachtet der Umstände - immer gefährliche Körperverletzung. Wenn eine Notwehrsituation vorliegt, kann man jedoch auf Straffreiheit hoffen, da ein Rechtfertigungsgrund vorgelegen hat.
Wer gegen einen Menschen Pfefferspray benutzt, begeht immer eine Straftat. Man kann straffrei bleiben, wenn es sich um eine außerordentliche Notwehrsituation gehandelt hat. Dazu gehört z.B. nicht, dass der Angreifer nur pöbelt oder einen mit den Fäusten bedroht. Würde man dabei Pfefferspray einsetzen, wäre es ein Notwehrexzess. Der Verstoß gegen die Auflage des Waffenverbots würde getrennt davon verfolgt.
Pfefferspray ist eigentlich nur für die Verteidigung gegen Tiere vorgesehen. In der Anleitung wird auch deutlich darauf hingewiesen. Wer es trotzdem gegen Menschen anwendet, macht sich nur dann nicht strafbar, wenn es in absoluter Notwehr oder Nothilfe eingesetzt wird. Wer es hingegen zur bloßen Verteidigung gegen Menschen einsetzt, macht sich strafbar.
Obwohl alle 3 Zobies über mir Flachpfeiffen sind, ist der MonteGraf für mich der Vollpfosten des Tages. Was ist den bitte "absolute Notwehr"oder "absolute Nothilfe"?
In wiefern unterscheidet sich absolute Notwehr von Notwehr, und was ist wohl eine Verteidigung?
Nochmal für euch Dummbatzen zum Mitschreiben: Notwehr ist die Abwehr eines rechtwidrigen, gegenwärtigen Angriffes auf mich. Dabei setze ich das Mittel ein, welches mir zur Verfügung steht, um diesen rechtwidrigen Angriff abzuwehren. Wenn mir 2 Mittel zur Verfügung stehen sollten, soll ich das mildere Mittel wählen, vertue ich mich da aber, (das nennt man Notwehrüberschreitung), dann bleibt selbst dies Straffrei.
Und wenn mir nur das Pfefferspray bliebe, damit ich von dem Angreifer nicht verletzt werde, dann ist dieses Spray mein erlaubtes Mittel. Und wenn ich einen Kuhtreiber dabei hätte, und den in den Arnu* des Angreifers schieben würde, und der Angriff damit abgewehrt wäre, bliebe auch dies straffrei.
In wiefern unterscheidet sich absolute Notwehr von Notwehr, und was ist wohl eine Verteidigung?
Nochmal für euch Dummbatzen zum Mitschreiben: Notwehr ist die Abwehr eines rechtwidrigen, gegenwärtigen Angriffes auf mich. Dabei setze ich das Mittel ein, welches mir zur Verfügung steht, um diesen rechtwidrigen Angriff abzuwehren. Wenn mir 2 Mittel zur Verfügung stehen sollten, soll ich das mildere Mittel wählen, vertue ich mich da aber, (das nennt man Notwehrüberschreitung), dann bleibt selbst dies Straffrei.
Und wenn mir nur das Pfefferspray bliebe, damit ich von dem Angreifer nicht verletzt werde, dann ist dieses Spray mein erlaubtes Mittel. Und wenn ich einen Kuhtreiber dabei hätte, und den in den Arnu* des Angreifers schieben würde, und der Angriff damit abgewehrt wäre, bliebe auch dies straffrei.