Dima
Aufhebunsmietvertrag
Hilfe! Im Inet habe ich nur allgemeine Info über dem Aufhebungsmietvertrag, aber keine konkrete Antwort gefunden.
Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum Kündiguns-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konventionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. zum Kündiguns-Datum im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?
Zum 01. 10. 16 bin ich wegen dem Abriss des Gebäudes gekündigt. Ich habe dem Vermieter geschrieben, dass ich bis zum Renteneintritt im August 2017 arbeiten möchte.
Er hat mir einen Aufhebungsmietvertrag bis Dez. 2017 angeboten.
Aber ich muss nach Hamburg umziehen, wo die Wohnungssituation noch vor "Flüchtlingslavine" katastrophal war. Ich habe mir Entschlossen, in die Frührente im August 2016 gehen. Trotzdem bin mir gar nicht siecher, dass mir gelingt, eine bezahlbare Wohnung im Zeitraum vom Mai bis September zu finden. Ich bin bereit, den Aufhebungsmietvertrag zu schließen und dann habe ich zusätzlich ca. ein Jahr, die Wohnung zu suchen. Aber sogar diese Zeit kann nicht reichen, um eine Wohnung in Hamburg zu finden.
Deshalb wiederhole ich meine frage von oben:
Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum IX-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konzeptionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?
Vielen Dank im Voraus!
Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum Kündiguns-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konventionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. zum Kündiguns-Datum im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?
Zum 01. 10. 16 bin ich wegen dem Abriss des Gebäudes gekündigt. Ich habe dem Vermieter geschrieben, dass ich bis zum Renteneintritt im August 2017 arbeiten möchte.
Er hat mir einen Aufhebungsmietvertrag bis Dez. 2017 angeboten.
Aber ich muss nach Hamburg umziehen, wo die Wohnungssituation noch vor "Flüchtlingslavine" katastrophal war. Ich habe mir Entschlossen, in die Frührente im August 2016 gehen. Trotzdem bin mir gar nicht siecher, dass mir gelingt, eine bezahlbare Wohnung im Zeitraum vom Mai bis September zu finden. Ich bin bereit, den Aufhebungsmietvertrag zu schließen und dann habe ich zusätzlich ca. ein Jahr, die Wohnung zu suchen. Aber sogar diese Zeit kann nicht reichen, um eine Wohnung in Hamburg zu finden.
Deshalb wiederhole ich meine frage von oben:
Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum IX-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konzeptionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?
Vielen Dank im Voraus!
Antworten (14)
BTW: Vielen Dank für Deine Frage, selten so gelacht. Um eine derartige Scheiße zu schreiben, muss man sich schon ziemlich anstrengen. Alle Achtung, Du Dämlack.
Solche wie Dich würde ich auch schnellstens hinaus werfen, denn mit deines Gleichen würde ich nicht plappern .
schon Interessant was hier nächtens so abgeht. Die ganzen Monologe mit Gelegenheitsdialogen - meist extrem Sinnfrei.
@ Dima: Warum tust Du Dir das an? Wenn möglich pack Deine Sachen und wander aus. Mit Deiner kargen Rente wirst Du in Deutschland sowieso nur auf Harz IV Niveau vegetieren. In Osteuropa dagegen,bekommst Du für das Geld ein schickes Appartement mit Meerblick und ein sorgenfreies Leben,ohne deutschen Verwaltungs- und Behördenirrsinn. Probleme mit Wohnungsknappheit haste dort auch nicht. Anschauen,checken und mieten. Geht alles ruckzuck. Denk mal über diese Option nach,sofern es für Dich möglich ist.
was will Dima in Polen? Fremdes Land, fremde Sprache, verlußt der Kassenärztlichen Versorgung usw. usf.
Ein Aufhebungsvertrag bedeutet eine außergerichtliche Einigung. Der Vermieter profitiert von einem berechenbaren Auszugstermin und du profitierst im Gegenzug von einem Geldbetrag, der dich in die Lage versetzen sollte, alternativen Wohnraum zu finden. Wenn du den Aufhebungsvertrag abschließt, dann können die Vereinbarungen auch gerichtlich durchgesetzt werden, d.h., er kann dich dann auch rausschmeißen. Denn dafür hat er dir ja auch Geld gezahlt. Ich kenne Fälle in München, bei denen den Mietern 30.000 Euro gezahlt wurden, die haben gejubelt.
Für dich geht es doch nur darum, wann du ausziehen musst. Und die Schikanen der Vermieter und Gerichtsverfahren sind teuer und freudlos. Von daher empfehle ich dir folgendes:
1. Hole dir Hilfe von einem Mieterschutzverein, mit dem du die Konditionen überlegst (insbesondere Abfindungsbetrag), die du forderst.
2. Fang rechtzeitig an, dich um eine neue Wohnung zu kümmern.
Um einen Auszug kommst du nicht vorbei. Und wie Gerichte entscheiden ist leider niemals vorhersehbar. Besser also, du verhandelst mit der Hilfe des Mieterschutzvereins selbst.
Für dich geht es doch nur darum, wann du ausziehen musst. Und die Schikanen der Vermieter und Gerichtsverfahren sind teuer und freudlos. Von daher empfehle ich dir folgendes:
1. Hole dir Hilfe von einem Mieterschutzverein, mit dem du die Konditionen überlegst (insbesondere Abfindungsbetrag), die du forderst.
2. Fang rechtzeitig an, dich um eine neue Wohnung zu kümmern.
Um einen Auszug kommst du nicht vorbei. Und wie Gerichte entscheiden ist leider niemals vorhersehbar. Besser also, du verhandelst mit der Hilfe des Mieterschutzvereins selbst.