AUS VERSEHEN! | Baufirma reißt falsches Haus ein!
Irrtum?
Wer kommt für den Schaden auf?
Kann der emotionale Schaden ausgeglichen werden?
Wer kommt für den Schaden auf?
Kann der emotionale Schaden ausgeglichen werden?
Antworten (4)
Weder Irrtum noch Versehen,Teile des planmässig abzubrechenden Gebäudes sind auf das benachbarte Gebäude gefallen und haben dieses weitgehend zerstört.
Die HP-Versicherung des Abbruchunternehmers tritt für den Schaden ein, da dieser den Abbruch offensichtlich aus statischer Sicht falsch durchgeführt hat.
Ein möglicher emotionaler Schaden ist nicht versichert, er kann daher fiskalisch nicht kompensiert werden, wäre aber auch schwer monitär zu bewerten.
Das Problem der Geschädigten wir erher sein, daß wohl nur der Zeitwert des Gebäudes ersetzt werden wird.
Die HP-Versicherung des Abbruchunternehmers tritt für den Schaden ein, da dieser den Abbruch offensichtlich aus statischer Sicht falsch durchgeführt hat.
Ein möglicher emotionaler Schaden ist nicht versichert, er kann daher fiskalisch nicht kompensiert werden, wäre aber auch schwer monitär zu bewerten.
Das Problem der Geschädigten wir erher sein, daß wohl nur der Zeitwert des Gebäudes ersetzt werden wird.
Der ideelle Wert der zerstörten Gegenstände und des Hauses müsste dann in einem weiteren Zivilprozess geltend gemacht werden.
In den USA kann der seelische Schaden je nach Anwalt schon mal ein paar Milliönchen einbringen. Überall sonst auf der Welt, wo lebenserfahrene Menschen wohnen, wird so eine Klage wenn überhaupt nur mühsam vor Gericht zugelassen.
Es ist wohl nicht nur das Haus zerstört worden, sondern auch das Inventar, vielleicht alle Dokumente und unwiederbringliche Erinnerungen. Da kann man doch nicht nur den Zeitwert des Hauses ersetzen.