Auslaufmodell
Uns wurde beim Kauf einer hochwertigen Küche verschwiegen, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt, keinen Sonderpreis bezahlt. Ist hier Rücktritt möglich? Teile nur noch begrenzt lieferbar.
Antworten (4)
Gute Frage, die ich angesichts des hohen Kaufpreises eher der zuständigen Verbraucherzentrale stellen würde als hier in einem allgemeinen Forum.
Wenn alle Teile der Küche im Kaufvertrag geliefert wurden und funktionsfähig sind, stellt es keinen Mangel an der Sache da, dass ein Gestand / Küche nicht mehr gefertig wird. Es sei denn, es steht im Kaufvertrag eine Garantie, dass Ersatzteile über einen Zeitraum xyz bezogen werden können.
Solange die im Kaufvertrag stehenden Punkte eingehalten werden, hast Du keinen rechtlichen Anspruch auf Wandlung. Ob sich der Verkäufer auf Kulanzbasis auf was einläßt, steht auf einem anderen Blatt.
Solange die im Kaufvertrag stehenden Punkte eingehalten werden, hast Du keinen rechtlichen Anspruch auf Wandlung. Ob sich der Verkäufer auf Kulanzbasis auf was einläßt, steht auf einem anderen Blatt.
Ein Rücktritt (in welchem Umfang auch immer) ist m.E. dann und nur dann möglich, wenn in dem Kaufvertrag eine schriftliche Nachkaufgarantie gewährt wurde, die jetzt nicht eingehalten werden kann.
Ansonsten gibt es keinerlei Verpflichtung für einen Verkäufer, auf das Auslaufen auch nur hinzuweisen, schon gar nicht, einen Sonderpreis zu gewähren.
Ansonsten gibt es keinerlei Verpflichtung für einen Verkäufer, auf das Auslaufen auch nur hinzuweisen, schon gar nicht, einen Sonderpreis zu gewähren.
Du hast keinen Anspruch. Warum auch? Du hast die Küche bekommen, die du bestellt hast.
Wenn Sie hochwertig ist, wirst Du die nächsten 30 Jahre auch keine Austauschteile benötigen.
Wie Gerichte urteilen, wenn es bereits ein neues Modell gibt, kannst du anhand der "Thermomix-Diskussion" nachlesen, als tausende Hausfrauen schockiert darüber waren, dass sie noch ein "altes" Modell erhielten, während das neue schon kurz vor der Markteinführung stand.
Aber selbst das ist bei dir ja nicht der Fall.
Du ärgert dich einfach nur darüber, schlecht verhandelt zu haben.
Wenn Sie hochwertig ist, wirst Du die nächsten 30 Jahre auch keine Austauschteile benötigen.
Wie Gerichte urteilen, wenn es bereits ein neues Modell gibt, kannst du anhand der "Thermomix-Diskussion" nachlesen, als tausende Hausfrauen schockiert darüber waren, dass sie noch ein "altes" Modell erhielten, während das neue schon kurz vor der Markteinführung stand.
Aber selbst das ist bei dir ja nicht der Fall.
Du ärgert dich einfach nur darüber, schlecht verhandelt zu haben.