Auto als Unfallfrei gekauft , ist aber ein Unfallwagen!!
Hallo liebe Leute!
und zwar hab ich vor einer woche das Auto gekauft, der Verkäufer hat gemeint, dass das Auto ein unfallfreies Auto ist. Ich habe heute das Auto nochmals durch checken lassen und es kam raus das der wagen ein unfallwagen ist.
So .... jetzt steht aber auf dem Vertrag ich zitiere ...
gebraucht, wie ausgiebig besichtet. z. Bsp. des Kilometerstandes oder früherer Unfallschäden können vom Verkäufer keine zugesicherten Eigenschaften Übernommen werden. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare Schäden an der karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Für etwa auftretende Schäden infolge früherer Unfallschäden / technischer Schäden kann aus diesem Grunde vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden.
meine Frage ist was kann ich da unternehmen?
weil ja der Verkäufer mir gesagt hat das Fahrzeug ist unfallfrei.
vielen Dank im voraus schonmal.
und zwar hab ich vor einer woche das Auto gekauft, der Verkäufer hat gemeint, dass das Auto ein unfallfreies Auto ist. Ich habe heute das Auto nochmals durch checken lassen und es kam raus das der wagen ein unfallwagen ist.
So .... jetzt steht aber auf dem Vertrag ich zitiere ...
gebraucht, wie ausgiebig besichtet. z. Bsp. des Kilometerstandes oder früherer Unfallschäden können vom Verkäufer keine zugesicherten Eigenschaften Übernommen werden. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare Schäden an der karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Für etwa auftretende Schäden infolge früherer Unfallschäden / technischer Schäden kann aus diesem Grunde vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden.
meine Frage ist was kann ich da unternehmen?
weil ja der Verkäufer mir gesagt hat das Fahrzeug ist unfallfrei.
vielen Dank im voraus schonmal.
Antworten (12)
Zitat: "weil ja der Verkäufer mir gesagt hat das Fahrzeug ist unfallfrei."
Das genau kann ich aus dem obigen Text nicht herauslesen. Eher das Gegenteil. Ich lese daraus, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Im Übrigen ist ein fachgerecht reparierter Unfall nur in sofern ein Mangel, als dass das Fahrzeug im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne Unfall weniger wert ist. Schlechter muss es deshalb nicht sein.
Das genau kann ich aus dem obigen Text nicht herauslesen. Eher das Gegenteil. Ich lese daraus, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Im Übrigen ist ein fachgerecht reparierter Unfall nur in sofern ein Mangel, als dass das Fahrzeug im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne Unfall weniger wert ist. Schlechter muss es deshalb nicht sein.
Das hat der Verkäufer im Vertrag gut zu seinen Gunsten formuliert. Ob er dir etwas anderes gesagt hat, mußt du im Zweifel (durch Zeugen) beweisen. Ob der generelle Haftungsausschluß des Verkäufers bezüglich der aufgeführten Punkte überhaupt wirksam ist, könnte zumindest fraglich sein.
Belastbar kann dir das nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Belastbar kann dir das nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Hallo Gast,
da hast Du ja etwas Pech gehabt.
Sehr ärgerlich so etwas!
Zuerst mal würde ich den Verkäufer mal über das Ergebnis der Untersuchung informieren und hören was er dazu sagt.
So dieser aber nun alles abstreitet, deutet sich ja tatsächlich die Möglichkeit an, dass Du behumpst wurdest.
Dann hilft vermutlich nur ein Anwalt, wie bereits weiter oben beantwortet. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Die oft diskutierte Lösung Baseballschläger oder Ziegelstein ist sicherlich kein guter Weg, so etwas machen doch nur Leute, die sich nicht beherrschen können oder?
dschinn
da hast Du ja etwas Pech gehabt.
Sehr ärgerlich so etwas!
Zuerst mal würde ich den Verkäufer mal über das Ergebnis der Untersuchung informieren und hören was er dazu sagt.
So dieser aber nun alles abstreitet, deutet sich ja tatsächlich die Möglichkeit an, dass Du behumpst wurdest.
Dann hilft vermutlich nur ein Anwalt, wie bereits weiter oben beantwortet. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Die oft diskutierte Lösung Baseballschläger oder Ziegelstein ist sicherlich kein guter Weg, so etwas machen doch nur Leute, die sich nicht beherrschen können oder?
dschinn
Vor allem sollte man bei höheren Streitwerten einen Rechtsanwalt konsultieren. Der kann für schlankes Geld eine kurze Beurteilung des Sachverhalts liefern. Das lohnt sich fast immer. Wenn Du von den Vollpfosten in diesem Forum eine richtige Antwort erwartest bist du echt geliefert.
Doch, ein Unfallschaden ist ein (nicht behebbarer) Mangel; auch wenn es fachgerecht repariert wurde, bleibt das Auto ein Unfallwagen. Das kann nicht rückgängig gemacht werden.
"Der von Ihnen geschilderte Unfallschaden stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar, der Ihnen nicht offenbart wurde. Dabei ist es unerheblich, dass der Verkäufer vorgibt, keine Kenntnis von dem Unfallschaden gehabt zu haben. Sie können den Kaufpreis daher nach § 437 Nr. 2 BGB angemessen mindern oder - sofern der Mangel erheblich ist - von Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings hätten Sie zu beweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war. Ob Ihnen dieser Beweis gelingen wird, ist aus der Ferne leider nicht seriös zu beantworten."
Aus: http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatverkauf-Kfz,-Unfallschaden-nicht-angegeben---f111956.html
"Der von Ihnen geschilderte Unfallschaden stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar, der Ihnen nicht offenbart wurde. Dabei ist es unerheblich, dass der Verkäufer vorgibt, keine Kenntnis von dem Unfallschaden gehabt zu haben. Sie können den Kaufpreis daher nach § 437 Nr. 2 BGB angemessen mindern oder - sofern der Mangel erheblich ist - von Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings hätten Sie zu beweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war. Ob Ihnen dieser Beweis gelingen wird, ist aus der Ferne leider nicht seriös zu beantworten."
Aus: http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatverkauf-Kfz,-Unfallschaden-nicht-angegeben---f111956.html
Ohne mich jetzt an die damalige Diskussion zu erinnern, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fahrzeug-Volllackierung wegen eines Hagelschadens einen erheblichen Schaden darstellt. Erheblich ist sicher nicht an die Reparaturkosten gebunden.
Im Gegenteil: Eine Reparatur kann auch eine Erhöhung des Fahrzeugwertes bedeuten. In diesem Falle ist der BMW nach dem Entfernen des Hagelschadens mehr wert, weil er eine nagelneue Lackierung erhielt, die die Beseitigung vorhandener Lackschäden und Rost beinhaltete, er also schon allein optisch einen höheren Wert darstellt.
Im Gegenteil: Eine Reparatur kann auch eine Erhöhung des Fahrzeugwertes bedeuten. In diesem Falle ist der BMW nach dem Entfernen des Hagelschadens mehr wert, weil er eine nagelneue Lackierung erhielt, die die Beseitigung vorhandener Lackschäden und Rost beinhaltete, er also schon allein optisch einen höheren Wert darstellt.
Hat der Wagen erhebliche Mängel, die das Fahrzeug unfahrbar machen? Wenn Schäden behoben sind und die Fahrtauglichkeit des Wagens gegeben ist, sollte es doch eigentlich keine Bedenken geben. Bei Bedarf an Autozubehör kann ich auch die Seite hier unter https://www.mister-rasch.de/ empfehlen.
Liebe Dame
also im Vertrag steht ja nun klar und mehr als deutlich drin, dass der Verkäufer für Schäden nicht! haftet.
Was er mündlich sagt ist völlig irrelevant und nicht gültig.
Sorry da werden sie überhaupt nichts machen können.
Lassen sie alles ein, was Geld kostet.
also im Vertrag steht ja nun klar und mehr als deutlich drin, dass der Verkäufer für Schäden nicht! haftet.
Was er mündlich sagt ist völlig irrelevant und nicht gültig.
Sorry da werden sie überhaupt nichts machen können.
Lassen sie alles ein, was Geld kostet.
Wussten Sie dass Steinschlag häufig die Ursache von gröberen Rostschäden ist? Deshalb lohnt es sich Steinschläge von Spezialisten wie https://autospenglereizuerich.ch/ reparieren zu lassen um einen gröberen Schaden am Auto zu verhindern.