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Gast

Badsanierung

Mieter hat ohne Rücksprache des Vermieter im Bad die Wände laienhaft (wolkig)
weiß lackiert. Es ist Mieterwechsel und es muss neu gefliest werden.
Wieviel bezahlt der Mieter für die Verlegung und Anschaffung der neuen Fliesen
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Antworten (9)
Opal
Nix, wenn der ausgezogen ist und das Bad muß renoviert werden dann zahlt der Eigentümer.
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elfigy
Der Mieter müßte beim Auszug eigentlich (wegen fehlender Genehmigung) den vorherigen Zustand wieder herstellen. Das würde in diesem Fall bedeuten, er müßte die Farbe wieder entfernen. Das ist machbar, aber eine Riesensauerei. Ich unterstelle jetzt mal, die alten Fliesen waren unmodern und erneuerungsbedürftig, deshalb hat der Mieter sie gestrichen. Ich habe in einem ähnlichen Fall vom Mieter nichts verlangt, weil das Bad eben reif für eine Sanierung war. In dem hier angesprochenen Fall kann man keine Regel benennen. Es ist eine Ermessensfrage. Eine Wohnung mit einem unmodern gefliesten Bad kann man nur schwer zu einem vernünftigen Mietzins vermieten. Also renovieren. Das wäre auch ohne den Anstrich notwendig gewesen.
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PorterC
Nichts für Ungut elfigy. Aber das zeigst du mit bitte, wie du Farbe von einer Wanne klopfst, oder wäschst. Und wer Fliesen ''übermalt'' hat mMn eh einen an der Waffel..
Das ist Heimwerken at it's best.
Und hat mit Renovieren nichts zu tun.

DA steh's ein bisserl genauer.
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bh_roth
@opal: Das sehe ich nicht so. Ich sehe das eher als Sachbeschädigung, und dass der Schaden dem Eigentümer ersetzt werden muss.
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elfigy
Hallo Porter. Die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand einer Mietsache nach ungenehmigten baulichen Veränderungen hat nichts mit einer Schönheitsreparatur zu tun. Du kannst das in diesen beiden Links nachlesen. Leider kann man nur einen Link posten, in diesem hier kannst du nachlesen, wie man den Lack wieder runter kriegt. Man kann jeden Lack abbeizen, wenn man den Untergrund nicht mit Abschleifen beschädigen will.
Fliesen streichen ist ein bewährte, preiswerte Methode um unmodernen Fliesen eine neue Optik zu verpassen. Die moosgrünen Fliesen in einem von mir öfter frequentierten Motel hat man so toll mattweiß gestrichen, dass ich zuerst dachte, da ist neu gefliest.
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elfigy
Das ermutigte mich es in einem von mir vermieteten Haus selbst zu tun. Sah super aus und hielt über 10 Jahre und hätte noch länger gehalten, wenn nicht eine Mieterin auf diesen Lack stark haftende Klebebilder aufgebracht hätte, die sich nur durch Abschaben entfernen liessen. Nach deren Auszug habe ich das Bad dann komplett erneuern lassen. Aber von ihr nichts verlangt, obwohl die Beschädigungen der letzte Auslöser für die Sanierung waren.
Hier der eine Link bzgl. baulicher Veränderungen
Und hier der andere
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/wenn-der-mieter-umbauen-will
eine bauliche Veränderung ist alles, was sich nicht leicht wieder von der Mietsache trennen lässt
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PorterC
@elfigy. Wir könnten uns jetz vermutlich trefflich über Begrifflichkeiten streiten, die eh nur Juristen einordnen könnten. Ich wohne seit 25 Jahren in einer Altbauwohnung in der ich eine Menge verändert/saniert, repariert und verschönert habe. Egal. Worum es mir geht und ging ist, dass der Mieter wenn er auszieht, die Wohung besenrein zu übergeben hat. Er muss nicht, wie früher neu renovieren, oder sich an den danach anfallenden Kosten beteiligen. So weit ich weiss.

Und he...der erste Link... warum wirfst du nicht gleich eine taktische Atombombe in das Bad ? oder redest mit Assad über die Lieferung von Abbeizstoffen ? ( Ironie)
Meine Güte !
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elfigy
asoooo geht das.. danke ing.
Ach Porter, ich schrieb doch , es wäre eine Riesensauerei. Aber es ist machbar. Jede Sauerei ist machbar. ;-)
Es geht hier m.E. nicht um eine Schönheitsreparatur. Fliesen sind Bausache und die hat er ohne Genehmigung so verändert, dass die Änderung nicht leicht entfernbar ist. So wie etwa ein lose verlegter Teppichboden auf Parkett. Und er hat es offenbar nicht ordentlich gemacht. Man muss eine Mietsache baulich in dem Zustand übergeben, in dem man sie übernommen hat, wenn der Vermieter darauf besteht. Bei Verbesserungen wird der Vermieter wohl nachträglich einverstanden sein, aber hier hat einer gepfuscht.
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PorterC
Über den Pfusch sind mer uns einig ;-)
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