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solange nichts kaputt ist scheinbar gar nicht. zumal der vermieter so eine sanierung als grund für eine mieterhöhung sehen könnte, was sie ja sicher auch nicht wollen. wenn sie einfach die fliesen nicht mehr sehen können, könnten sie selbst sanieren (der vermieter darf dann die miete wegen der sanierung nicht erhöhen), oder sie nutzen z. b. fliesenfarbe, das ist die wohl günstigste methode. da ich nicht weiß, ob sie das einfach machen dürfen (sanieren bzw. überstreichen der fliesen), sollten sie sich vorher auf jeden fall fachkundigen rat einholen, im zweifel mit dem vermieter besprechen.
Eine grundsätzliche Sanierung des Badezimmers kann man rechtlich nicht verlangen. Wenn das Badezimmer allerdings Schimmel- und Pilzbehaftet ist, dann kann man die jeweiligen Schritte einleiten, weil es die Gesundheit gefährdet. Modernisierungen fallen nicht darunter!
Das Bad muss nur funktionieren. Verlangen kannst du alo nur Reparaturen, die durch Defekte notwendig werden. Du kannst aber mal freundlich mit dem Vermieter sprehcen und darauf hinweisen, dass bald sicher einige Reparaturen nötig werden und ob er nicht stattdessen eine Sanierung vornehmen will.
Generell gibt es keine Bestimmung, die eine genaue Jahreszahl hierfür festlegt. Es würde sich eher nach dem tatsächlichen Zustand richten, wenn das Bad beispielsweise nach etlicher Zeit nicht mehr benutzbar wäre. Dies kommt allerdings wohl recht selten vor, weshalb die Selbstvornahme üblicher ist.