Wenn ich von einem Abizeugnis eine beglaubigte Kopie habe, darf ich von der Kopie verfielfältigungen machen oder muss jeden Kopie einzeln beglaubigt werden?
Ich habe seinerzeit meine Kopien des Originalzeugnisses (nicht wie vom Fragesteller formuliert die Kopien der beglaubigen Kopie!) direkt in meiner Schule beglaubigen lassen. Damit hatten weder Sekretärin noch Direktor ein Problem.