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Gast

Begleitetes Fahren 17

Hallo ich bin 17 jahre alt und hab gerade meinen Führerschein bestanden ich möchte mit meinem Onkel der bei mir als begleiteter Fahrer eingetragen ist fahren. Ich bin aber auf sein Auto nicht versichert wenn ein Unfall passiert fällt dann auch die Haftpflichtversicherung weg ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000041848 Frage melden

Antworten (13)
elfigy
seufz
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moonlady123456
Nun weiß ich auch, wieso Amos diesen Verdacht äußerte....

Zur Frage:

Augenroll....
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bh_roth
Warum sollte die Haftpflichtversicherung wegfallen? Es hält sich doch immer noch hartnäckig die Überzeugung, dass durch irgendwelches Fehlverhalten eine Kfz-Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wäre. Eine solche Versicherung zahlt immer.
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Cybermama
@Amos: Ginkgo-Pillen nicht vergessen zu nehmen. Hier der Groschenschubser: Virtueller Raum, Admins amüsieren? Na, fällt er, der Ost-Groschen?

Die Versichrung zahlt immer, leider wird der arme alte Onkel von seiner Versicherung hochgestuft.

Im Übrigen finde ich, dass der Führerschein nur von Leuten bestanden werden darf, die der Interpunktion mächtig sind. Das sind nämlich laut einer neuesten Verschwörungstheorie diejenigen, die später nicht blinken, wenn sie abbiegen.
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elfigy
Das mit dem Blinken haben wir hier schon mal erörtert. Die Wogen gingen hoch wie immer.
Fronten bildeten sich zwischen Immerblinkern und Nurblinkernwennesjemandsieht. Abgründe taten sich auf.
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Cybermama
WC ist ein einziger Abgrund, wie es scheint.

Nomen est omen!

Wenn den einer verstanden hat, darf er sich einen Lolli nehmen!
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bh_roth
Ich bin ein Nurblinkenwenneswichtigist-Typ.
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elfigy
Daran erinnere ich mich noch bh :-)
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bh_roth
Jep, liebe elfy, aber daran, dass deine neue Frage hier schon abgehandelt wurde, anscheinend nicht.
Duck und wech.
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elfigy
Dann habe ich die nicht gelesen. Kann ja mal vorkommen.
Aber wegen des Blinkens erinnere ich mich noch gut, wie wir bei netter_fahrer in Ungnade fielen.
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bh_roth
Und bei Ing.
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status-quo-fan
Die Haftpflichtversicherung ist immer an das Fahrzeug gekoppelt und nicht an den Fahrer.

Allerdings wird zur Beitragssenkung bei einer immer größeren Zahl der Versicherer eine Einschränkung der sog. berechtigten Fahrer - muss im HV-Antrag angegeben werden - gemacht.

Das muss der Gast ggf. beachten.
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blog2011
@ing793: Aber bitte nicht blinken, wenn du in den Kreisverkehr ein/abbiegst.
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