Begleitetes Fahren auch in Spanien?
Darf man mit 17 Jahren auch in Spanien begleitet fahren, wenn man den entsprechenden deutschen Führerschein hat?
Gelten dort ggf. andere Voraussetzungen für die Begleiter als hier bei uns (Alter, Punkte, Fahrpraxis, Anzahl und angegebene Daten, ebenfalls dt. Führerschein ...)? DANKE!!
Gelten dort ggf. andere Voraussetzungen für die Begleiter als hier bei uns (Alter, Punkte, Fahrpraxis, Anzahl und angegebene Daten, ebenfalls dt. Führerschein ...)? DANKE!!
Antworten (4)
Zitat ADAC: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt.
Sollte es begleitetes Fahren ab 17 Jahren auch in Spanien geben, so würde dies sicher nur für Fahranfänger mit einer spanischen Prüfbescheinigung gelten.
Solltest du eine rechtsichere Auskunft bekommen, dass es begleitetes Fahren in Spanien gibt, brauchst du nur noch in Spanien eine Prüfung ablegen und darfst da auch fahren.
Solltest du eine rechtsichere Auskunft bekommen, dass es begleitetes Fahren in Spanien gibt, brauchst du nur noch in Spanien eine Prüfung ablegen und darfst da auch fahren.