Begleitetes Fahren - Versicherungsschutz?
Ich habe (vor einigen Jahren) in meinem KFZ-Versicherungsvertrag angegeben, dass der Wagen nur von mir und meiner Frau gefahren wird - also keine Fahrer unter 25 Jahre. Jetzt macht meine Tochter mit 17 den Führerschein und möchte natürlich auch mit meinem Auto mal fahren, wenn ich dabei bin (begleitetes Fahren) . Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn sie einen Unfall baut?
Antworten (10)
Hey,
Da würde ich direkt bei der Versicherung nachfrage. Du musst deine Tochter mit in die Versicherung aufnehmen und Sie mit eintragen. Was natürlich teurer wird als vorher aber dann ist deine Tochter mit versichert.
Da würde ich direkt bei der Versicherung nachfrage. Du musst deine Tochter mit in die Versicherung aufnehmen und Sie mit eintragen. Was natürlich teurer wird als vorher aber dann ist deine Tochter mit versichert.
Vermutlich schlecht, da die dem Vertrag zugrunde liegende Prämisse diesen Fall nicht berücksichtigt. Ich würde die Versicherung unterrichten.
Im Zweifelsfall holt sich die Versicherung ihrer Leistung vom Fahrer zurück, weil der Vertrag nicht mehr bestand. Aber nur Deppen fragen hier als die die es wissen müssten - nämlich die Versicherung. Ich frag auch immer meinen Bäcker ob der Bus pünktlich abfährt. Ich versteh das wirklich nicht, wieso man nicht einfach bei der VErsicherung nachfragt. Ist das weniger bequem weil man seinen Arsch mal in Bewegung setzt? Was nutzt einem eine Antwort hier, speziell wenn es vor Gericht lacht sich jeder Richter tot, wenn es dann heisst: die im Sternforum ham aber gesagt....
Die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt.
UNSERE Versicherung: Beim begleitenden Fahren gilt versicherungstechnisch der Begleiter als Fahrer.
Wie das bei deiner Versicherung ist: Einfach nachfragen.
Solange das Kind noch unter 18 Jahre war, brauchten wir den Versicherungsvertrag nicht ändern. Für das begleitende Fahren müssen sich die Begleiter in einem Formular eintragen, was dann von der Führerrscheinstelle (glaube ich) bestätigt wird. Die Fahrschule hat das bei uns in die Wege geleitet.
UNSERE Versicherung: Beim begleitenden Fahren gilt versicherungstechnisch der Begleiter als Fahrer.
Wie das bei deiner Versicherung ist: Einfach nachfragen.
Solange das Kind noch unter 18 Jahre war, brauchten wir den Versicherungsvertrag nicht ändern. Für das begleitende Fahren müssen sich die Begleiter in einem Formular eintragen, was dann von der Führerrscheinstelle (glaube ich) bestätigt wird. Die Fahrschule hat das bei uns in die Wege geleitet.
Wenn Du gestern um 13:37Uhr deine Versicherung angerufen hättest, anstatt hier zu posten, dann wäre deine Frage bereits nach wenigen Minuten beantwortet gewesen.
Der Fahrer unter 17 muss unbedingt bei der Versicherung angegeben werden (= höhere Prämie) Passiert ein Unfall und er ist nicht angemeldet, so wird in der Regel eine Strafe in Höhe einer Jahresprämie fällig
Ich muss leider allen meinen Vorrednern widersprechen. Teile deiner Versicherung einfach nur mit, das deine Tochter am begleiteten Fahren teilnimmt. Das wird dann entsprechend von der Versicherung vermerkt und kostet auch keinen Beitrag. Ca, 1 Monat vor dem 18 Geburtstag deiner Tochter wirst du von der Versicherung angeschrieben und musst dich dann äußern ob deine Tochter in Zukunft in den Fahrer/Nutzer Kreis aufgenommen werden soll, wenn du das wüsncht, kostet es Beitrag.
für den Führerschein mit 17 musst Du Sie nur ANGEBEN bei der Versicherung. Ist sie dann 18 und darf (theoretisch ;-)) mit dem Auto alleine fahren, dann musst Du sie in die Versicherung AUFNEHMEN. Die Prämie steigt dann um ca. 30-40%, damit musst du rechnen. Zudem gibt es ja Versicherungen, wo man einen "Schuss" frei hat (1 Unfall pro Jahr ohne Prämienerhöhung). Das kannst Du dann vergessen, da dafür die Fahrer alle über 25 oder 28 (je nach Versicherung) sein müssen. Möglicherweise kann aber ein bestehender Vertrag mit einer solchen Regelung für das Kind dann aufgebohrt werden. Wir hatte die Tage das selbe Problem.
Alle Vorredner haben ein wenig Recht. Grundsätzlich ist es so, dass man es seiner Versicherung melden sollte, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Dass dadurch der Versicherungsbeitrag um 30 - 40% steigt ist Unfug. Ob der überhaupt steigt und wenn ja wie hoch, hängt von der Versicherung ab. Meine Versicherung z.B. hat keine Cent mehr verlangt für den EIntrag meines 17-jährigen Sohnes. Ich habe aber auch Fälle erlebt, wo es durchaus einen satten Aufschlag gab. Es ist wie immer .... "es kommt drauf an" - Die einzig verlässliche Antwort gibt es bei der zuständigen Versicherung.
Es gibt mittlerweile eine Neuerung. Seit dem 1. Juli 2014 nehmen die beiden zur gleichen Gruppe gehörenden Versicherer Kravag und R+V keine Zuschläge mehr für 17-jährige begleitete Fahrer.
Beleg unter dem Link: http://www.foro.de/private-kfz-versicherung-f11/topic8.html#p316
Beleg unter dem Link: http://www.foro.de/private-kfz-versicherung-f11/topic8.html#p316