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Gast

beim gesetzesbruch vom arbeitgeber z.b nicht haltung an den vereinbarten arbeitsvertrag .

Die Vergütung wird nicht gemäß Vertrag ausgezahlt.
Der Arbeitgeber meldet nur geringfügig Ausgaben und Einnahmen beim Finanzamt.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden am Arbeitsplatz nicht gewährleistet.
Beleidigung und Demütigung der Mitarbeiter durch Filialleiter und Angestellte.
.nhj
Frage beantworten Frage Nummer 78007 Frage melden

Antworten (5)
machine
Ich vermisse die Frage.
Have a nice work.
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elfigy
Das ist sehr viel auf einmal. Wende dich doch an die zuständige Gewerkschaft oder teile es stern.tv mit. Vielleicht können die das aufgreifen. Ich vermute, du wolltest fragen, was du dagegen tun kannst.
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Meyerhuber
Verklagen Sie Ihren Arbeitgeber wegen Vertragsbruch, Steuerhinterziehung, Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbedingungen und Mobbing und suches sich schnellstmöglich einen neuen Job.
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Meyerhuber
streiche s, setze n um daraus suchen zu machen.
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Eichenlaub
Dem Finanzamt melden --> Folge: Steuerprüfung, unangekündigt im Idealfall.
Gewerkschaft melden (sofern in einem Tarifvertrag gebunden) --> Folgen: Aufhebung des Tarifvertrages, Sanktionen seitens der Gewerkschaft in Form von Anklage(n) oder sonstwas.
Berufsgenossenschaft melden --> Folge: Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften/ Bildschirmarbeitsplatzverordnung/ ...
Anzeige beim Amtsgericht wegen Beleidung, [sonstige Sachverhalte beliebig einfügen] --> Folge: Urteile mit Schadensersatzansprüchen, Sanktionen gegen Arbeitgeber und allen Beteiligten.
Und zu guter Letzt: Neuen Job suchen!
Btw: have a nice work gefiel mir. :D
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