Marwin Albrecht
Beim Umtausch eines Artikels muss ich doch nur einmal die Versandkostenpauschale zahlen, oder? Ist das irgendwo grundsätzlich geregelt?
Antworten (3)
Meines Wissens musst du beim Online-Shopping lediglich die Versandkosten auch für die Rücksendung tragen, wenn der Bestellwert nicht 40 EUR übersteigt. Wenn er aber diese Grenze übersteigt, muss der Online-Händler die Rücksendekosten übernehmen und den kompletten Rechnungsbetrag inklusive der Frachtkosten erstatten.
Nein, normalerweise ist der Kunde dazu verpflichtet bei Rücksendung die Versandkosten selbst zu tragen. Gesetztlich regelt ist das bis zu einem Warenwert von 40,- €. Liegt der Wert darüber, muss der Händler die Versandkosten übernehmen. Es gibt allerdings viele Händler, die einen Retourenschein beleigen und einen kostenlosen Rückversand anbieten.
Das hängt, glaube ich, immer ganz vom Unternehmen ab. Bei Rücksendung musst Du die Kosten bis zu einem Wert der Ware von EUR 40 selbst tragen, aber wie das bei einem Umtausch ist, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht genau. Hängt sicher auch von dem Grund für den Umtausch ab und ob Du oder der Händler den Grund verschuldet hat. Am Besten einfach beim Versender nachfragen.