Beitragsberechnung
Bei einem Beamten in Ruhestand werden zur Berechunung des Beitrages (freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse/DAK)
die Pensionsbezüge sowie Rentenbezüge mit einbezogen. Wenn der Ehegatte (ges.versichert) Mieteinnahmen hat, müssen diese auch berücksichtigt werden?
die Pensionsbezüge sowie Rentenbezüge mit einbezogen. Wenn der Ehegatte (ges.versichert) Mieteinnahmen hat, müssen diese auch berücksichtigt werden?
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