Berechnung der Beitragshöhe
Wird bei einer freiwillig in der gesetzlichen KV versicherten selbstständigen Kauffrau das Einkommen des privat versicherten Ehemannes bei der Berechnung der Beitragshöhe mit einbezogen?
Antworten (27)
Wenn die freiwillig in der GKV versicherte selbständige Kauffrau keine eigenen Einkünfte hat, durchaus.
ing, Du wei0t zwar vieles, doch nicht alles.
Als ich meine beiden Kinder und meine Ehefrau freiwillig in der GKV versichert habe, wurde für die Berechnung des Beitrages keine fiktive Größe sondern die Hälfte meines Nettoeinkommens als Beitragsberechnungsgrundlage angenommen.
GKV war die BKK Merck.
Als ich meine beiden Kinder und meine Ehefrau freiwillig in der GKV versichert habe, wurde für die Berechnung des Beitrages keine fiktive Größe sondern die Hälfte meines Nettoeinkommens als Beitragsberechnungsgrundlage angenommen.
GKV war die BKK Merck.
Tausche ein 0 gegen ein ß.
Ich hätte ansonsten - bei mangelnder eigener Erfahrung - die Frage nicht beantwortet!
Ich hätte ansonsten - bei mangelnder eigener Erfahrung - die Frage nicht beantwortet!
ing, es war folgendermaßen:
Ich selbst bin privat krankenversichert.
Meine Frau war bis zur Geburt unseres ersten Kindes Mitglied in der GKV und schied nach der Mutterschutzfrist aus dem Unternehmen.
Die dortige BKK erklärte sich allerdings bereit, sowohl meine Frau als auch das Kind freiwillig in der GKV zu versichern; dies traf auch eineinhalb Jahre auf das zweite Kind zu.
Bemessungsgrundlage für die zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge war für meine Frau mein halbes Nettoeinkommen, während es für die Kinder bis zu 16 Lebensjahr einen relativ geringen Krankenversicherungsbeitrag ohne Berechnungsgrundlage gab.
Ich selbst bin privat krankenversichert.
Meine Frau war bis zur Geburt unseres ersten Kindes Mitglied in der GKV und schied nach der Mutterschutzfrist aus dem Unternehmen.
Die dortige BKK erklärte sich allerdings bereit, sowohl meine Frau als auch das Kind freiwillig in der GKV zu versichern; dies traf auch eineinhalb Jahre auf das zweite Kind zu.
Bemessungsgrundlage für die zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge war für meine Frau mein halbes Nettoeinkommen, während es für die Kinder bis zu 16 Lebensjahr einen relativ geringen Krankenversicherungsbeitrag ohne Berechnungsgrundlage gab.
Sie waren also - wie es ein Selbständiger auch kann - freiwillig in der GKV versichert, lediglich die Bemessungsgrundlage war - da kein eigenes Einkommen - die Hälfte meines Nettoeinkommens, das auch jährlich nachzuweisen war.
@SQF:
Lass es einfach. Ing wird es nicht verstehen. Der ist und bleibt ein kleiner Arbeitnehmer, für den alles was anders ist als sein Arbeitsvertrag hergibt (falls er den überhaupt versteht) böhmische Dörfer sind.
Lass es einfach. Ing wird es nicht verstehen. Der ist und bleibt ein kleiner Arbeitnehmer, für den alles was anders ist als sein Arbeitsvertrag hergibt (falls er den überhaupt versteht) böhmische Dörfer sind.
Mythos Krankenversicherung
Es wird immer wieder mal behauptet, man könne im Alter nicht zurück in die Gesetzliche KV, wenn man vorher privat oder anders versichert war.
Ich nenne nur mal zwei von mehreren möglichen Wegen: man lässt sich von einer beliebigen Firma fest anstellen, Teilzeitvertrag reicht, und schon ist man zwangsläufig wieder in der Gesetzlichen.
Zweite Möglichkeit: man meldet sich arbeitslos. Die Arge sorgt dann dafür, dass man wieder in die Gesetzliche aufgenommen wird.
Es gibt noch mehr Möglichkeiten.
Wer hat den Mythos also erfunden?
Es wird immer wieder mal behauptet, man könne im Alter nicht zurück in die Gesetzliche KV, wenn man vorher privat oder anders versichert war.
Ich nenne nur mal zwei von mehreren möglichen Wegen: man lässt sich von einer beliebigen Firma fest anstellen, Teilzeitvertrag reicht, und schon ist man zwangsläufig wieder in der Gesetzlichen.
Zweite Möglichkeit: man meldet sich arbeitslos. Die Arge sorgt dann dafür, dass man wieder in die Gesetzliche aufgenommen wird.
Es gibt noch mehr Möglichkeiten.
Wer hat den Mythos also erfunden?
Celsete, auch Du weißt vieles doch nicht alles: der Rückweg in die GKV ist IN JEDEM FALLE ab dem 55. Lebensjahr so gut wie ausgeschlossen!!
Zitat: "Für 55-Jährige und Ältere ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 fast immer ausgeschlossen. Ausnahme: Sie sind erst vor Kurzem in eine private Kasse eingetreten.
Der steinige Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-id7245902.html#plx1934017633."
Zitat: "Für 55-Jährige und Ältere ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 fast immer ausgeschlossen. Ausnahme: Sie sind erst vor Kurzem in eine private Kasse eingetreten.
Der steinige Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-id7245902.html#plx1934017633."
Ing, Du interpretierst ja gerne anders, als die Rechtslage ist.
Aus dem Link von SQF: "Keine wirkliche, eher eine theoretische Alternative: Kündigen Sie Ihren Job. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, ist automatisch gesetzlich krankenversichert."
Ich habe genau so etwas erwähnt. Also halte Du Deinen Babbel und widerspreche nicht mal wieder fälschlicherweise. Oder willst Du wirklich zum Lügenkönig avancieren?
Aus dem Link von SQF: "Keine wirkliche, eher eine theoretische Alternative: Kündigen Sie Ihren Job. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, ist automatisch gesetzlich krankenversichert."
Ich habe genau so etwas erwähnt. Also halte Du Deinen Babbel und widerspreche nicht mal wieder fälschlicherweise. Oder willst Du wirklich zum Lügenkönig avancieren?
ing, zwei Dinge:
1. Celsete liegt hier völlig daneben, wenn er behauptet, dass die Rückkehr in die GKV - wohlgemerkt als Pflichtmitglied - problemlos möglich ist. Das genau ist seit der KV-Reform 200 eben nicht mehr problemlos möglich und ab dem 55. Lebensjahr nahezu ausgeschlossen!!
2. Die weitere freiwillige Mitgliedschaft in der GKV - im Anschluss an die "Zwangsmitgliedschaft" ist nach wie vor problemlos möglich. Wenn kein eigenes Einkommen vorliegt, dient das Einkommen des privat versicherten Ehemannes als Bemessungsgrundlage.
3. Die Kinder wurden seinerzeit zu eine damals vorhandenen eigenständigen "Kindertarif" im Rahmen der Mitgliedschaft meiner Ehefrau in der GKV freiwillig versichert.
4. Wie ich allerdings schon schrieb, endete dieser "Spass" mit Vollendung des 16. - es könnte auch sein 14.oder15. - Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt wollte die GKV den vollen Beitrag, so dass es wesentlich preiswerter war, die Kinder privat zu versichern.
Ich hoffe, jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben.
Zurückkommend auf die originäre Frage: ja, das Einkommen des Ehemannes kann die Beitragsbemessungsgrundlage einer einkommenslosen Ehefrau sein.
Wenn allerdings Wert darauf gelegt wird der GKV zu erzählen, dass da eine Selbständigkeit vorliegt, wird es wohl eher nichts mit der preiswerten Mitgliedschaft!
1. Celsete liegt hier völlig daneben, wenn er behauptet, dass die Rückkehr in die GKV - wohlgemerkt als Pflichtmitglied - problemlos möglich ist. Das genau ist seit der KV-Reform 200 eben nicht mehr problemlos möglich und ab dem 55. Lebensjahr nahezu ausgeschlossen!!
2. Die weitere freiwillige Mitgliedschaft in der GKV - im Anschluss an die "Zwangsmitgliedschaft" ist nach wie vor problemlos möglich. Wenn kein eigenes Einkommen vorliegt, dient das Einkommen des privat versicherten Ehemannes als Bemessungsgrundlage.
3. Die Kinder wurden seinerzeit zu eine damals vorhandenen eigenständigen "Kindertarif" im Rahmen der Mitgliedschaft meiner Ehefrau in der GKV freiwillig versichert.
4. Wie ich allerdings schon schrieb, endete dieser "Spass" mit Vollendung des 16. - es könnte auch sein 14.oder15. - Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt wollte die GKV den vollen Beitrag, so dass es wesentlich preiswerter war, die Kinder privat zu versichern.
Ich hoffe, jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben.
Zurückkommend auf die originäre Frage: ja, das Einkommen des Ehemannes kann die Beitragsbemessungsgrundlage einer einkommenslosen Ehefrau sein.
Wenn allerdings Wert darauf gelegt wird der GKV zu erzählen, dass da eine Selbständigkeit vorliegt, wird es wohl eher nichts mit der preiswerten Mitgliedschaft!
Celsete, die gesetzliche Krankenversicherung eines Arbeitslosen, der älter als 55. Jahre ist ENDET AUTOMATISCH mit der Arbeitsaufnahme; so blöd ist der Gesetzgeber nicht!!
Aber es ist nicht einfach, wenn man im Ausland tätig ist, sich über alle gesetzlichen Grundlagen in der notwendigen Intensität zu informieren!
Aber es ist nicht einfach, wenn man im Ausland tätig ist, sich über alle gesetzlichen Grundlagen in der notwendigen Intensität zu informieren!
Celsete, es nutzt auch nichts, wenn Du, wie bei der "Emser Depesche" nur den Dir genehmen Teil des Links, den Rest aber nicht liest.
Dort steht ein für einen Älteren gangbarer Weg, der allerdings ein eigenes Einkommen weitgehend ausschließt!
Ich halte Dein Verhalten für unredlich und gegenüber ing für absolut unangemessen!! Er hat die originäre Frage ernsthaft betrachtet und in seinen Antworten nicht nur dummes Zeug geschwafelt!!
Dort steht ein für einen Älteren gangbarer Weg, der allerdings ein eigenes Einkommen weitgehend ausschließt!
Ich halte Dein Verhalten für unredlich und gegenüber ing für absolut unangemessen!! Er hat die originäre Frage ernsthaft betrachtet und in seinen Antworten nicht nur dummes Zeug geschwafelt!!
@Primus / Rayer und was weiss ich noch
Ich gehe davon aus, dass ich in den letzten 5 Jahren mal irgendwann in die deutsche gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt habe. Oder eine andere in Europa.
Dann ist die Aussage, dass man fast grundsätzlich keine Chance hat, mit 55 wieder in die Gesetzliche zu kommen, immer noch schlicht falsch.
Informiert Euch einfach mal genauer.
Ich gehe davon aus, dass ich in den letzten 5 Jahren mal irgendwann in die deutsche gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt habe. Oder eine andere in Europa.
Dann ist die Aussage, dass man fast grundsätzlich keine Chance hat, mit 55 wieder in die Gesetzliche zu kommen, immer noch schlicht falsch.
Informiert Euch einfach mal genauer.
@SQF: Zitat: "Celsete, die gesetzliche Krankenversicherung eines Arbeitslosen, der älter als 55. Jahre ist ENDET AUTOMATISCH mit der Arbeitsaufnahme; "
Meinst Du damit, wer älter als 55 Jahre ist, wird grundsätzlich nicht mehr versichert, obwohl Versicherungspflicht besteht, oder was? Ich arbeite also abhängig, muss in die gesetzliche, die nimmt mich aber nicht an?
Kann es sein, dass das gegen den Gedanken der Grundgesetze und dem Sozialrecht verstösst?
Meinst Du damit, wer älter als 55 Jahre ist, wird grundsätzlich nicht mehr versichert, obwohl Versicherungspflicht besteht, oder was? Ich arbeite also abhängig, muss in die gesetzliche, die nimmt mich aber nicht an?
Kann es sein, dass das gegen den Gedanken der Grundgesetze und dem Sozialrecht verstösst?
Rayer, Du lügst. Weil Du absichtlich nicht berücksichtigst, dass ich ja schon einige Zeit auch in die spanische Rentenkasse ein zahle.
Piss Off, wie der Europäer gerne mal gegen Nazis argumentiert...
Piss Off, wie der Europäer gerne mal gegen Nazis argumentiert...
Rayer Troll, es geht nicht um wenige Monate. Es geht darum, überhaupt eine brauchbare Rente zu bekommen. Aber das wirst Du wohl nie verstehen.
Ich habe ein bewegtes Leben hinter mir. Mal privat versichert, dann wieder fest angestellt. Mal in Deutschland versichert, mal gesetzlich oder auch freiberuflich gesetzlich in Spanien.
Ich finde es dreist, dass ein User, der null Ahnung hat, genau wissen willen will, dass man in Deutschland mit 55 Jahren nicht mehr in die Gesetzliche Versicherung kann. Obwohl es Nachweise gibt, dass dies durchaus möglich ist.
Für Trottel wie Ings geht das natürlich nicht...
Ich finde es dreist, dass ein User, der null Ahnung hat, genau wissen willen will, dass man in Deutschland mit 55 Jahren nicht mehr in die Gesetzliche Versicherung kann. Obwohl es Nachweise gibt, dass dies durchaus möglich ist.
Für Trottel wie Ings geht das natürlich nicht...
@Ing:
Zitat: "Die meisten haben ein durchaus geregeltes Leben..."
Das kannst Du mal getrost vergessen. Heutzutage gibt es keine Garantie mehr auf ein geregeltes Leben. Wozu auch? Ich bin jedenfalls kein lebenslanger Sklave eines Arbeitgebers...
Deine Phantasielosigkeit, Dein Mangel an einem Plan B falls Dein Arbeitgeber mal Pleite macht, interessiert mich auch nicht mal peripher.
Zitat: "Die meisten haben ein durchaus geregeltes Leben..."
Das kannst Du mal getrost vergessen. Heutzutage gibt es keine Garantie mehr auf ein geregeltes Leben. Wozu auch? Ich bin jedenfalls kein lebenslanger Sklave eines Arbeitgebers...
Deine Phantasielosigkeit, Dein Mangel an einem Plan B falls Dein Arbeitgeber mal Pleite macht, interessiert mich auch nicht mal peripher.
@Ing: Woraus konkret willst Du bzw Rayer denn schliessen, dass ich die 15 Jahre in Spanien nicht schaffe? Ich hab doch schon einen Teil hinter mir...
Irgendwie argumentierst Du / Ihr unlogisch.
Und lüg nicht weiter rum. In Deutschland gibt es nach 5 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse fast gar nichts. 45 Jahre sind Pflicht.
Irgendwie argumentierst Du / Ihr unlogisch.
Und lüg nicht weiter rum. In Deutschland gibt es nach 5 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse fast gar nichts. 45 Jahre sind Pflicht.
Celsete, es hat keinen Zweck: Du bist dumm wie Bohnenstroh, hast weder von den deutschen noch den spanischen gesetzlichen Grundlagen eine Ahnung, riskierst hier eine große Lippe und bist allenfalls in der Lage, uns mit Deinen Sottisen auf den Sack zu gehen!
Äußerst ungern - allerdings für Dich ausdrücklich zutreffend - zitiere ich an dieser Stelle Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten."
Äußerst ungern - allerdings für Dich ausdrücklich zutreffend - zitiere ich an dieser Stelle Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten."
@Ing: Noch einmal: Ich war schon ein paar Jahre da, und ich habe mich sehr ausführlich mit dem Thema Rente schon beschäftigt. Du ja nicht. Du kannst ja an Deiner Situation nichts zum positiven ändern.
Ja, warum soll es hier anders sein wie bei den anderen Themen, wo Du auch schon im Ansatz falsch liegst. Geben wir es auf. Eine Diskussion, wo Du nicht Recht hast, kann es einfach nicht geben. Egal wie oft Du Dich schon für Falschaussagen entschuldigen musstest...