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Gast

Benötigen wir einen Erbschein?

Liebe Community,
die Wohnungsgesellschaft meiner verstorbenen Mutter verlangt einen Erbschein, erst dann könnten sie die Kaution zurück zahlen. Allerdings bin ich nicht nur Erbe, sondern auch Hauptmieter der Wohnung gewesen, meine Mutter war 2. Mieterin. Die Kaution habe auch ich selbst gezahlt. Brauche ich also einen Erbschein, obwohl ich selber Mieter war?
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Antworten (6)
hildi1506
@Amos: Vielen Dank für die Antwort. Ich werde die Wohnung nicht weiter mieten und habe sie bereits gekündigt. Sonst würde ich natürlich keine Kaution fordern.
Mit freundlichen Grüßen
der Fragesteller
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bh_roth
So wie Amos sehe ich das auch. Du bist Mieter einer Wohnung. Du hast den Mietvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen. Du hast die Kaution bezahlt. Ein Mitbewohner stirbt. Du kündigst die Wohnung. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Dann:
Nach fristgerechter Kündigung und Erledigung aller Arbeiten wird die Kaution an dich ausgezahlt. Dafür brauchst du keinen Erbschein.
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mantrid
Zu klären ist, wer überhaupt Vertragspartner (Mieter) ist, also als Vertragspartei im Mietvertrag steht. So etwas wie einen Hauptmieter gibt es juristisch nicht. Wenn z.B. zwei Leute gemeinsam den Vertrag unterschreiben haben, können sie auch nur gemeinsam kündigen. Wenn die Mutter verstorben ist, kann dieses dann der/die Rechtsnachfolger. Wer Rechtsnachfolger ist geht aus dem Erbschein hervor. Mit dem Erbe übernimmt man übrigens auch vertragliche Verpflichtungen des Erblasser, auch Miete zu zahlen.
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hphersel
nein, der Erbschein ist schon richtig: Den Vertrag heben beide Mieter unterschrieben und somit hat mutmaßlich jeder der beiden die Häfte der Kaution bezahlt. Ein Mieter ist tot, der andere verlässt die Wohnung, und jetzt kommt die Frage auf, ob ihm diejenige Hälfte der Kaution, die mutmaßlich die tote Mieterin bezahlt hat, überhaupt zusteht. Und das regelt der Erbschein. Dass der Sohn die Kauton alleine bezahlt hat, ist nicht zu beweisen. Er kann zwar das Geld komplett von seinem Konto überwiesen haben, aber woher weiß der Vermieter, dass er nicht den Anteil der Mutter vorher bar von ihr erhalten hat? Dann wäre er ein Teil der Erbmasse - und wieder sind wir beim Erbschein...
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hphersel
@amos: Du hast Deine Wohnung aber auch alleine gemietet. im Fall des Fragestellers haben ER UND SEINE MUTTER unterschrieben, haben also BEIDE alle Rechte und PFlichten aus dem Mietvertrag. Der Sohn kann vieles behaputen, aber woher soll der Vermieter wissen, dass diese Behauptungen stimmen?
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hphersel
Dann ja. Deine Exfreundin lebte ja noch, als sie die gemeinsame Wohnung verließ. Aber der Tod ändert so einiges, nicht nur beim Ehemals lebendem...
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