Gemeinsames Konto Mutter und Erbberechtiger im Erbfall
Wie wird der Nachlassbetrag bei einem Konto Mutter und Erbberechtige ermittelt, wenn der Erbe volle Kontovollmacht hat? Halbiert sich das Nachlassvermögen?
Antworten (2)
Eine Vollmacht macht einen nicht zum Eigentümer. Das Guthaben der Erblasserin gehört in voller Höhe mit zur Erbmasse.
In der Regel wahrscheinlich ja.
Das Geld gehört zunächst einmal demjenigen, der es eingezahlt hat, ggf. bei zwei (oder auch mehreren) Einzahlern in etwa im Verhältnis der Einzahlungen.
Bei Ehepaaren wird in der Regel bei nur einem Einzahler angenommen, dass die Hälfte als Geschenk an den Ehepartner gilt.
Man kann durch eine Vereinbarung zwischen den Kontoinhabern anderes beschließen.
So viel zur Theorie.
Regelmäßige Praxis: gibt es keine Vereinbarung und/oder lässt sich das Geld nicht eindeutig zuordnen, geht die Hälfte des Guthabens in die Erbmasse ein.
Das Geld gehört zunächst einmal demjenigen, der es eingezahlt hat, ggf. bei zwei (oder auch mehreren) Einzahlern in etwa im Verhältnis der Einzahlungen.
Bei Ehepaaren wird in der Regel bei nur einem Einzahler angenommen, dass die Hälfte als Geschenk an den Ehepartner gilt.
Man kann durch eine Vereinbarung zwischen den Kontoinhabern anderes beschließen.
So viel zur Theorie.
Regelmäßige Praxis: gibt es keine Vereinbarung und/oder lässt sich das Geld nicht eindeutig zuordnen, geht die Hälfte des Guthabens in die Erbmasse ein.