Bepflanzung zum Nachbargrundstück
Hallo, unser Nachbar hat zu unserer Grundstücksgrenze eine Buche - Säulenbuche - von ca. 2,50 m gepflanzt. Wie weit muss er von unserer Grundstücksgrenze wegbleiben?
Antworten (3)
Ohhhh, ich wittere Nachbarschaftskrieg.
Da es sein Grundstück ist kann er die Buche auch direkt am Zaun pflanzen. Also quasi wo er will.
Da es sein Grundstück ist kann er die Buche auch direkt am Zaun pflanzen. Also quasi wo er will.
Ignoriere die falsche Antwort.
Die Frage kann dir mit den Informationen, die du lieferst keiner beantworten. Die Antwort hängt nämlich vom Bundesland ab.
Die Buche kann ja schon recht groß werden, somit müsste in NRW ein Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. (Ab ca. 15 m Höhe)
In Bayer nur 2 m Abstand ab 2 m Höhe, darüber wird nicht differenziert.
Also ohne Angabe des Bundeslandes ist eine genaue Aussage nicht möglich. Aber Suchmaschinen liefern verschiedene brauchbare Ergebnisse.
Die Frage kann dir mit den Informationen, die du lieferst keiner beantworten. Die Antwort hängt nämlich vom Bundesland ab.
Die Buche kann ja schon recht groß werden, somit müsste in NRW ein Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. (Ab ca. 15 m Höhe)
In Bayer nur 2 m Abstand ab 2 m Höhe, darüber wird nicht differenziert.
Also ohne Angabe des Bundeslandes ist eine genaue Aussage nicht möglich. Aber Suchmaschinen liefern verschiedene brauchbare Ergebnisse.
Notwendige Abstände von Pflanzungen zu den Grenzen angrenzender Flurstücke, die sich in in fremdem Eigentum befinden, sind im Nachbargesetz des entsprechenden Bundeslandes vorgegeben.
In manchen Kommunen existieren ergänzende oder abweichende Regelungen auch in Ortssatzungen oder Bebauungsplänen.
Wird eine Pflanzung zunächst von dir geduldet, kann diese nach einigen Jahren unter den Bestandschutz fallen, dann kannst Du nicht mehr dagegen vorgehen, selbst wenn der Abstand unterschritten wäre.
In manchen Kommunen existieren ergänzende oder abweichende Regelungen auch in Ortssatzungen oder Bebauungsplänen.
Wird eine Pflanzung zunächst von dir geduldet, kann diese nach einigen Jahren unter den Bestandschutz fallen, dann kannst Du nicht mehr dagegen vorgehen, selbst wenn der Abstand unterschritten wäre.