Berufung einlegen
Ab wann kann ich Berufung einlegen, ab dem Datum des Urteils oder ab dem Datum an dem das Urteil mir von meinem Anwalt übermittelt wurde?
Antworten (2)
Die Berufungsfrist beträgt nach § 517 ZPO einen Monat nach Zustellung des Urteils.
Die Zustellung erfolgt im Normalfall an Deinen Anwalt.
Über die Einlegung der Berufung empfiehlt sich in jedem Falle die Rücksprache mit dem Anwalt zumal dabei außer den Frist- auch Formvorschriften zu beachten sind.
Im Strafverfahren beträgt die Berufungsfrist eine Woche nach Verkündung des Urteils (§ 314 StPO).
Die Zustellung erfolgt im Normalfall an Deinen Anwalt.
Über die Einlegung der Berufung empfiehlt sich in jedem Falle die Rücksprache mit dem Anwalt zumal dabei außer den Frist- auch Formvorschriften zu beachten sind.
Im Strafverfahren beträgt die Berufungsfrist eine Woche nach Verkündung des Urteils (§ 314 StPO).