Besteht für behinderte Mieter ein Anspruch auf einen Parkplatz?
Ich bin vor 5 Jahren nach einem schweren Unfall und mehreren OPs in ein Wohnhaus mit ebenerdigem Zugang gezogen. Beim Einzug hat man mir mündlich versprochen, dass ich den Parkplatz 14 bekommen sollte, weil das Hausmeisterehepaar aus Altersgründen das Fahrzeug abgegeben hat. Stattdessen steht jetzt dort ein mit Decken vor Staub geschütztes abgemeldetes Fahrzeug. Ist das rechtens?
Antworten (4)
Mündlich ist sehr schwer beweisbar. Eventuell mal den Eigentümer des Parkplatzes auftippen und nachfragen.
Mündliche Zusagen sind nichts wert.
Zudem hat das Hausmeisterehepaar sein Fahrzeug ja offensichtlich nicht abgegeben, sondern nur abgemeldet und das Fahrzeug existiert noch.
Generell löst eine Behinderung keine Anspruchsberechtigung aus.
Zudem hat das Hausmeisterehepaar sein Fahrzeug ja offensichtlich nicht abgegeben, sondern nur abgemeldet und das Fahrzeug existiert noch.
Generell löst eine Behinderung keine Anspruchsberechtigung aus.
Sie haben einen mündlichen Vertrag mit dem Vermieter. Also müssen Sie mit diesem sprechen. Eventuell wäre es hilfreich, wenn Sie dann wissen, wem das abgemeldete Fahrzeug gehört.
Auch sollte dann der Parkplatz als Ihrer gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich besteht für Behinderte kein Anspruch auf einen Parkplatz. Allerdings steht Ihnen frei, bei Ihrer Gemeinde einen Behindertenparkplatz auf öffentlichen Parkflächen zu beantragen. Hier kommt es auf den Grad der Behinderung an.
Allerdings frage ich mich, warum Sie erst nach 5 Jahren den Parkplatz beanspruchen möchten.
Auch sollte dann der Parkplatz als Ihrer gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich besteht für Behinderte kein Anspruch auf einen Parkplatz. Allerdings steht Ihnen frei, bei Ihrer Gemeinde einen Behindertenparkplatz auf öffentlichen Parkflächen zu beantragen. Hier kommt es auf den Grad der Behinderung an.
Allerdings frage ich mich, warum Sie erst nach 5 Jahren den Parkplatz beanspruchen möchten.