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Gast

Betriebskosten-Umlage

darf der Vermieter, die entstandenen Kosten einer Amtlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen auf die Mieter umschlagen?
Umlage per Wohnungseinheit oder auf qm / Wohnung?
Das gleiche gilt für Dachrinnenreinigung, wird über qm / Wohnung umgelegt.
Gehört Dachrinnenreinigung nicht zu "Instandsetzung" und darf gar nicht umgelegt werden?
Dachrinnenreinigung ist im Mietvertrag bei der BK-Umlage nicht aufgeführt!
Wir haben in einem 7 WE - Haus die Dachwohnung von 82,5 qm, alle anderen sechs Wohnungen sind nicht über 55 qm ! Kommt da nicht der Umlageschlüssel nach WE zum tragen, was die Haussachen belangt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000004596 Frage melden

Antworten (1)
Carpenter
Alles was wiederkehrende Kosten sind, kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Die Legionellenbeprobung wird oft in die Warmwasserkosten mit rein genommen. Ebenso die Dachrinnenreinigung, die unter sonstige Betriebskosten zält, wenn sie regelmäßig durchgeführt wird. Der gesetzliche Umlageschlüssel ist nach m², es sei denn, es ist was anderes im Mietvertrag vereinbart.
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